ArchivDeutsches Ärzteblatt14/2007RANDNOTIZ: Lebenswille per Computer

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RANDNOTIZ: Lebenswille per Computer

Klinkhammer, Gisela

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LNSLNS Sollen Patientenverfügungen gesetzlich geregelt werden? Sollte ein Behandlungsabbruch grundsätzlich von einem Vormundschaftsgericht genehmigt werden? Und wie lässt sich der mutmaßliche Wille ermitteln, wenn keine Patientenverfügung vorliegt? Über diese Fragen wird zurzeit in Deutschland intensiv und ernsthaft diskutiert.
In den USA dagegen hat man jetzt eine mögliche „Lösung“ gefunden: Man befragt einfach einen Computer. Es sei besser, sich auf die Ansicht von Personen zu stützen, die den gleichen Hintergrund hätten wie die betroffenen Personen, meinte David Wendler vom National Institutes of Health Department of Clinical Bioethics in Bethesda (PLOS 2077; 4; e35). Wenn also die Frage anstehe, ob ein gebürtiger männlicher US-Amerikaner im Alter von 70 Jahren mit hohem Bildungsniveau, der an einer schweren Alzheimer-Demenz leidet, im Fall einer Pneumonie mit Antibiotika behandelt werden soll, dann sollte eine Gruppe von US-Amerikanern mit ähnlichen Erkrankungen und seinen Eigenschaften befragt werden. Auf Knopfdruck entscheidet der Rechner dann, ob der Patient aller Wahrscheinlichkeit nach weiterleben will oder nicht. Da es unmöglich sei, bei jedem Patienten eine größere Gruppe von Patienten zu befragen, könnte ein Computerprogramm, ein sogenannter bevölkerungsbasierter Indikator, Auskunft geben.
Zur Verbesserung des „bevölkerungsbasierten Indikators“ müssten weitere notwendige Umfragen durchgeführt werden. Dazu bedarf es allerdings, so Wendler, in den meisten Ländern einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen. Und dazu wird es – hoffentlich – nicht kommen.

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