ArchivDeutsches Ärzteblatt14/2007STIKO empfiehlt HPV-Impfung für Mädchen

AKTUELL: Akut

STIKO empfiehlt HPV-Impfung für Mädchen

Siegmund-Schultze, Nicola

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LNSLNS Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut in Berlin empfiehlt nach Abstimmung mit den Bundesländern, alle Mädchen zwischen zwölf und 17 Jahren gegen das humane Papillomvirus (HPV-Typen 16, 18) zu impfen. Die Grundimmunisierung mit drei Dosen sollte vor der ersten sexuellen Aktivität abgeschlossen sein. Aber auch für Frauen, die sich innerhalb des empfohlenen Zeitraums nicht hätten immunisieren lassen, könne die HPV-Impfung noch sinnvoll sein, so die STIKO. Ziel ist es, der Entwicklung des Zervixkarzinoms vorzubeugen, an dem jährlich in Deutschland circa 6 500 Frauen neu erkranken. Bestimmte Genotypen humaner Papillomviren induzieren Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs. HPV-DNA ist in mehreren klinischen Studien bei mehr als 90 Prozent der Tumoren der Zervix nachgewiesen worden.
„Das Verhältnis von Nutzen, Kosten, Risiken und Umsetzbarkeit der HPV-Impfung ist für die Altersgruppe der zwölf- bis 17-jährigen Mädchen am günstigsten“, sagte der Vorsitzende der STIKO, Prof. Dr. med. Heinz-Josef Schmitt (Mainz), zum Deutschen Ärzteblatt (DÄ). Bislang sei eine Immunität in Form von stabilen Titern HPV-spezifischer Antikörper für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach Grundimmunisierung nachgewiesen.
HPV-Infekt nicht sicher nachweisbar
Die Frage, wann die Impfung wieder aufgefrischt werden müsse, lasse sich derzeit noch nicht beantworten. „Wenn wir zu früh beginnen, lässt der Impfschutz möglicherweise in der Lebensphase intensivster sexueller Aktivität wieder nach“, sagte Schmitt. Er rät Pädiatern und Gynäkologen, auf der Basis der Begründung zu den Empfehlungen der STIKO, junge Mädchen und deren Eltern individuell zu beraten. Eine Infektion mit HPV lasse sich derzeit weder serologisch noch über HPV-DNA sicher nachweisen. Wenn aber Mädchen bereits mit Viren aus Hochrisikogenotypen infiziert sind, nehme die Schutzwirkung einer späteren Immunisierung ab. „Dennoch kann eine Impfung nach dem 17. Lebensjahr unter bestimmten Lebensumständen sinnvoll sein“, betonte Schmitt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss wird spätestens Ende Juni entscheiden, ob die HPV-Impfung in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden soll, so eine Sprecherin zum DÄ. Bis dahin gelten kassenspezifische Kostenerstattungsregeln. Aber schon jetzt bezahlen viele Kassen ihren Mitgliedern die Impfung. Dr. rer. nat. Nicola Siegmund-Schultze

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