BERUF
Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Existenzgründung mit Airbag


Über einen sogenannten Airbag verzichtet die Bank auf die Forderungen aus dem Darlehen, wenn der Arzt in den ersten drei Jahren nach Praxisgründung Insolvenz anmelden muss. Bedingung hierfür ist, dass der Kunde in diesem Zeitraum keine weiteren Kredite bei anderen Banken ohne Zustimmung der apoBank aufnimmt sowie Standort und Form der Praxis nicht wesentlich verändert. Maximal 500 000 Euro können im Rahmen des außergewöhnlichen Kreditangebots aufgenommen werden, bei einer Laufzeit von zehn oder 15 Jahren.
„Wir können ein solches Produkt anbieten, weil wir wie kein anderes Kreditinstitut den Markt der Heilberufsangehörigen kennen“, sagt Dr. Franz Georg Brune, Mitglied des apoBanks-Vorstands. Damit dieses Wissen zum Tragen komme, sei ein intensiver Austausch zwischen der Bank und dem Kunden Voraussetzung für die Bereitstellung des Kredites. Hierzu gehöre in der Startphase die Erstellung einer individuellen Standortinformation sowie in den ersten drei Jahren nach Niederlassung ein jährlicher Check der Finanz-, Liquiditäts- und Investitionsplanung durch den jeweiligen persönlichen Kundenberater.
Brune: „Die Freiberuflichkeit von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern wird von der Politik immer weiter in den Hintergrund gedrängt. Wir wollen dieser Entwicklung entgegentreten, da wir unternehmerische Tätigkeit im Heilberufssektor für wichtig und förderungswürdig halten.“
Jens Flintrop
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