

Höchste Priorität
will Justizministerin
Zypries Patientenverfügungen
einräumen.
Foto: ddp
Dagegen plädierte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) für eine eingeschränkte Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. In einem entsprechenden Antrag fordern Bosbach und andere Abgeordnete, die Gültigkeit von Patientenverfügungen nur auf die Fälle zu beschränken, in denen die Grunderkrankung einen irrreversiblen und absehbar tödlichen Verlauf nimmt.
Wenige Tage vor der Debatte hatte sich auch die Bundesärztekammer (BÄK) in die Diskussion eingeschaltet. In einer gemeinsamen Empfehlung zum Umgang mit Patientenverfügungen warben die BÄK und die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer für eine Kombination von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (siehe DÄ, Heft 13/2007). Bei der Vorstellung des Papiers sprach sich der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, gegen detaillierte gesetzliche Regelungen aus. Er bezeichnete es als fraglich, ob mit einem Gesetz tatsächlich Rechtssicherheit hergestellt werden könne.
Die Debatte über ein Patientenverfügungsgesetz soll nun in den Fraktionen fortgesetzt werden. Frühestens im Sommer soll mit konkreten Beratungen für das Gesetz begonnen werden. SR
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