

Die Richtlinie regelt, dass alle Staaten der Europäischen Union ihre Ausbildungen gegenseitig anerkennen. Außerdem beinhaltet die Richtlinie Erleichterungen für Leistungserbringer, die nur vorübergehend oder gelegentlich in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten wollen. Sie müssen kein formelles Anerkennungsverfahren durchlaufen.
„Der Gesetzentwurf verbessert die Situation für die Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Patienten in einem größer werdenden Europa: Größere Freiheiten bei der Dienstleistungserbringung werden geschaffen“, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium. hil
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.