

In vielen Staaten würde in den Geschäften zudem nicht überprüft, ob die Käufer bereits volljährig seien. Frattini begrüßt daher die Initiative vom Ratspräsidenten Deutschland, die zunächst mit einem Abgleich der Regelungen in den einzelnen Staaten beginnen soll. Gemessen wird an den deutschen Standards, die Frattini als „sehr hoch“ bezeichnete. Neben Altersbeschränkungen verbietet § 131 StGB die Verbreitung von Medien, die „grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten . . . in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung ausdrückt“. Zypries hält diesen strafrechtlichen Schutz für „ausreichend“. Kritiker fordern hingegen ein Totalverbot von Killerspielen, auch von solchen, die Gewalt „nur“ darstellen, nicht aber verherrlichen oder verharmlosen. Ein entsprechender Gesetzesantrag Bayerns im Bundesrat wurde an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. PB
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