ArchivDeutsches Ärzteblatt PP4/2007Fall ashley: Ausgewogene Darstellung
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LNSLNS Zunächst mein Kompliment an Herrn Dr. Ronald D. Gerste für die ausgewogene Darstellung der Problematik . . . Man sollte erst einmal klarstellen, dass alles, was die Eltern des Kindes durchführen lassen, bereits vielfach überall in der Welt, also auch bei uns, von voll einsichtsfähigen Frauen freiwillig erbeten wurde.
« Junge Frauen, bei denen ein jugendlicher Hochwuchs zu erwarten ist, erhalten mit ihrem Einverständnis, auf Wunsch der Mütter, die selber unter Hochwuchs gelitten haben, kurz vor Beginn der normalen Pubertät Östrogene und Gelbkörperhormone an der oberen Grenze dessen, was die Eierstöcke einer Frau mit Beginn der Pubertät produzieren, damit sich die Wachstumsfugen der Röhrenknochen rascher verschließen und damit das Wachstum beendet wird. Die Behandlung geht maximal über drei Jahre, weil dann das Wachstum nicht mehr beeinflusst werden kann. Die Mädchen erleben eine normale pubertäre Entwicklung mit Monatsblutungen und Problemen, die etwa der spontan einsetzenden Pubertät entsprechen. Sie entwickeln sich zu ganz „normalen“ Frauen mit der gleichen Fruchtbarkeitsrate. Auch die Krebsrate liegt nicht über dem Durchschnitt . . .
¬ Es gibt zahllose Frauen, die sich, aus welchen Gründen auch immer, zum Teil in noch relativ jungen Jahren freiwillig sterilisieren lassen. In einzelnen Bundesstaaten der USA ist das allerdings verboten, es sei denn, der Eingriff wäre aus anderen Gründen notwendig.
­ Es gibt immer wieder Frauen, die so stark unter den Menstruationsblutungen oder -schmerzen leiden, dass sie sich die Gebärmutter unter Belassung der Eierstöcke entfernen lassen. Sie möchten nicht laufend Tabletten einnehmen, die zudem auch oft nicht ohne Nebenwirkungen sind . . .
® Es gibt immer wieder Frauen, die sich die Brustdrüsenkörper entfernen lassen, entweder aus Angst vor einem Brustkrebs oder weil sie unter ihrer übermäßig großen und schweren Brust gelitten haben.
All diese Maßnahmen werden zwar nicht von allen Ärzten gleich beurteilt, aber die grundsätzliche Vertretbarkeit dieser Eingriffe wird nicht bezweifelt, sofern die Entscheidungen von den Menschen freiwillig getroffen wurden. Warum also diese Bedenken im Fall Ashley? Weil wir uns immer noch nicht befreit haben von unserem schlechten Gewissen gegenüber unserer unseligen Vergangenheit, in der wir nicht den Mut aufbrachten, dem unbegrenzten Machtanspruch des Staates zu widerstehen. Weil wir damals versagt haben, haben wir nicht den Mut, dem mündigen Bürger oder, bei fehlender Entscheidungsfähigkeit aufgrund schwerer geistiger Behinderung, den Eltern die Entscheidung zu überlassen. Wieder rufen wir, wesentlich mehr als andere Völker, nach dem Staat, nach Gesetzen und wenden wieder so vage Begriffe an wie „Tugend und Normethik“. Gerade wenn wir möchten, dass kranke Menschen in ihren Familien betreut werden, dann müssen wir den Familien auch einen hohen Freiraum einräumen, was nicht gegen vernünftige Kontrollmechanismen spricht . . . Die Autonomie des unglücklichen Kindes „Ashley“ ist beschränkt durch die schwere geistige Behinderung, und seine Würde ist tief beeinträchtigt dadurch, dass es selbst die intimsten Verrichtungen durch andere durchführen lassen muss. Es kann doch nicht so schwer sein sich auszumalen, was es bedeutet, wenn dazu noch Menstruationsblutungen und -schmerzen kommen. Danken wir den Eltern, dass sie bereit sind, sich um ihr Kind zu kümmern, statt es in ein Heim zu geben . . .
Dr. med. Alexander Kayser, Birkenwaldstraße 165 c, 70191 Stuttgart

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