MEDIZIN: Diskussion
Was tun bei Heparinallergie? Vorgehen ist fraglich


Weil die Verträglichkeit der intravenösen Applikation in einigen Fällen auch Ausdruck einer durch Stripping lediglich vorgetäuschten Allergie sein könnte, sollte auf den mit Traumatisierung einhergehenden „Epikutantest mit Hornschichtabrissen (Stripping)“ zur Antigendiagnostik verzichtet werden. Stripping reizt die Haut. Künstlich gereizte Haut sollte aber ebenso wie anderweitig vorgeschädigte oder gar erkankte Haut antigendiagnostisch ausgespart werden.
Jede Antigenapplikation kann zu einer Boosterung führen. Deshalb sollte im Gegensatz zu der in dem Beitrag gegebenen Empfehlung auf eine „Weiterbehandlung“ mit einem nachgewiesenen Allergen unbedingt verzichtet werden, zumal der weitere Verlauf des Immunprozesses nicht sicher prognostiziert werden kann. In diesem Zusammenhang sei auf den überzufällig häufigen Umschlag des fixen Arzneimittelexanthems in das unter Umständen lebensbedrohlich verlaufende Lyell-Syndrom bei Fortführung der „Medikation“ mit dem Kausalallergen hingewiesen.
Beim allergischen Immunprozess muss mit der Bildung eines Spektrums von Antideterminanten einschließlich blockierender Antikörper gerechnet werden. Deshalb erhebt sich die Frage, ob nicht an antikörpergebundene Medikamente infolge einer pathophysiologisch resultierenden Unterdosierung beziehungsweise Unwirksamkeit zu einer zusätzlichen Gefährdung des Patienten führen könnten.
Dr. sc. med. Erwin Miemiec
Rochstraße 9
10178 Berlin
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