AKTUELL
Universitätskliniken: DFG sieht Forscher benachteiligt
DÄ plus


Foto: Joker
Die DFG fordert zu einer sachgerechten Anwendung der Möglichkeiten auf, die der für die Forscher geltende Tarifvertrag für die Angestellten des öffentlichen Dienstes der Länder bietet: So könnten Verdienstunterschiede durch die Gewährung von Zulagen ausgeglichen werden. Zusätzlich könne in vielen Bereichen der Klinischen Forschung davon ausgegangen werden, dass das für die Anwendung des günstigeren Ärztetarifrechts erforderliche Merkmal der „überwiegend patientenversorgenden Tätigkeit“ im tarifrechtlichen Sinn erfüllt sei. Bei der Finanzierung von Mitarbeitern aus DFG-Mitteln würden alle Kosten übernommen, die sich aus der Umsetzung tariflicher Bestimmungen ergeben. Dies schließe auch Leistungsentgelte, Zulagen und die Vorwegnahme von Entgeltstufen ein. JF
Anzeige
Deutsches Ärzteblatt plus
zum Thema
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.