

Foto: Visum
Das Bundesverfassungsgericht hat Ende Februar entschieden, dass nur Paare mit Trauschein Anspruch auf einen Kostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen haben, wenn sie auf dem Wege der künstlichen Befruchtung ein Kind bekommen möchten. Unverheiratete Partner könnten die Finanzhilfe nicht beanspruchen, entschieden die Richter. Sie wiesen allerdings darauf hin, dass der Gesetzgeber zukünftig diese Möglichkeit auch für nichteheliche Paare eröffnen könne.
Diesen Hinweis hat die Linkspartei im Bundestag aufgegriffen. Sie hat Ende März einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach Krankenkassen sich an den Kosten einer künstlichen Befruchtung bei unverheirateten Partnern beteiligen sollen. Die zusätzlichen Kosten beziffern die Abgeordneten auf rund 18 Millionen Euro jährlich. Rie
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