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Auf die Frage nach der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen angesichts dessen, dass die „Interessen der Menschen sich stetig wandeln“, erhält der gespannte Leser von dem Kollegen Borasio die Antwort, dass das wichtige Prinzip der Fürsorge eingebracht werden soll. Für mich haben Frage und Antwort nichts gemeinsam, mir wird nichts klarer, sondern ein neues Fass aufgemacht. Und so geht’s weiter: „Wenn die medizinische Indikation fehlt, braucht man den mutmaßlichen Willen des Patienten nicht zu eruieren.“ Richtig. Aber Beatmung beim Apalliker, PEG beim Finaldementen: Ist da die medizinische Indikation gegeben oder nicht? Das ist doch das Graugebiet. Und wenn alle Angehörigen einer Meinung sind über den mutmaßlichen Willen des Patienten, na wunderbar. Wenn aber nicht (und besonders die nicht anwesenden Angehörigen): Was dann? Was löst da das Prinzip der Fürsorge? Verwirrend, absolut verwirrend war der Artikel für mich . . . Schade.
Dr. Alexander Ulbrich, Birkheckenstraße 1,
70599 Stuttgart

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Der klinische Schnappschuss

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