ArchivDeutsches Ärzteblatt18/2007Deutscher Ethikrat: Gesetzliche Grundlage

AKTUELL

Deutscher Ethikrat: Gesetzliche Grundlage

KNA; Kinkhammer, Gisela

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS
Foto: dpa
Foto: dpa
Der Bundestag hat die Einrichtung eines neuen Deutschen Ethikrats zum 1. Juli beschlossen. Damit bekommt die ethische Politikberatung von Bundesregierung und Parlament erstmals eine gesetzliche Grundlage. Am 26. April stimmte der Bundestag nach einer kontroversen Debatte mit der Mehrheit der Koalition dem veränderten Gesetzentwurf der Bundesregierung zu. Anträge der Opposition auf ein eigenes Ethikkomitee des Bundestages fanden keine Zustimmung.
Die Arbeitsergebnisse des Deutschen Ethikrats sollen in Stellungnahmen, Empfehlungen und Berichten veröffentlicht werden. Der neue Ethikrat löst den Nationalen Ethikrat ab, dessen Amtszeit am 30. Juni endet. Die 26 ehrenamtlich tätigen Mitglieder werden künftig durch den Bundestagspräsidenten je zur Hälfte auf Vorschlag des Bundestages und der Bundesregierung ernannt. Im Deutschen Ethikrat soll „naturwissenschaftlicher, medizinischer, ethischer, theologischer, sozialer, ökonomischer und juristischer Sachverstand versammelt werden“. Der Bundestag beschloss zugleich die Einrichtung eines parlamentarischen Beirats. Dieses Gremium mit neun Abgeordneten soll sich an den Regelungen für Ausschüsse orientieren und die Arbeit des Ethikrats begleiten. KNA/Kli

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote