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Deutscher Ethikrat: Gesetzliche Grundlage
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Die Arbeitsergebnisse des Deutschen Ethikrats sollen in Stellungnahmen, Empfehlungen und Berichten veröffentlicht werden. Der neue Ethikrat löst den Nationalen Ethikrat ab, dessen Amtszeit am 30. Juni endet. Die 26 ehrenamtlich tätigen Mitglieder werden künftig durch den Bundestagspräsidenten je zur Hälfte auf Vorschlag des Bundestages und der Bundesregierung ernannt. Im Deutschen Ethikrat soll „naturwissenschaftlicher, medizinischer, ethischer, theologischer, sozialer, ökonomischer und juristischer Sachverstand versammelt werden“. Der Bundestag beschloss zugleich die Einrichtung eines parlamentarischen Beirats. Dieses Gremium mit neun Abgeordneten soll sich an den Regelungen für Ausschüsse orientieren und die Arbeit des Ethikrats begleiten. KNA/Kli
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