

Der DRG-Statistik zufolge haben die Ärzte und Pflegekräfte in den Krankenhäusern für im Jahr 2005 aus vollstationärer Krankenhausbehandlung entlassene Patienten mehr als 36 Millionen Operationen und medizinische Prozeduren codiert. Auf einen Krankenhausfall entfielen damit durchschnittlich 2,2 codierte Maßnahmen. Inzwischen wird der Großteil der 61 Milliarden Euro, die die Kliniken jährlich umsetzen, über DRGs und Zusatzentgelte abgerechnet. Schneller als gedacht könnte der 100-Prozent-Ansatz Wirklichkeit sein, das heißt, es werden alle Leistungen über DRGs und Zusatzentgelte abgebildet und vergütet.
Mit dem Abbildungsgrad steigt hierzulande allerdings auch der Differenzierungsgrad im DRG-System. Inzwischen gibt es 1 082 DRGs und 105 Zusatzentgelte. Wohin soll das noch führen? Nach Österreich, fürchtet Dr. Werner Gerdelmann vom Verband der Angestelltenkrankenkassen. Denn dort sei das pauschalierende Fallpauschalensystem inzwischen zu einem Einzelleistungsvergütungssystem mutiert – und entsprechend kompliziert. Das Problem: Zwar ist der Anspruch der Krankenhäuser auf eine sachgerechte Finanzierung ihrer Leistungen nachvollziehbar, aber wie im Steuersystem geht zusätzliche Gerechtigkeit für wenige zulasten der Handhabbarkeit für alle.
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