BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinien: Alternative statt kumulative Verknüpfung von Anspruchsvoraussetzungen vom 19. Dezember 2006


I. In den Nummern 11, 18, 21, 26 und 31 des Verzeichnisses der verordnungsfähigen Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege wird jeweils in der Spalte „Bemerkung“
a) zwischen den Anspruchsvoraussetzungen „starken Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit“ und „Realitätsverlust“ das Wort „und“ durch das Wort „oder“ ersetzt,
b) das Wort „so“ vor den Wörtern „starken Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit“ gestrichen und
c) nach dem Komma, das auf das Wort „Realitätsverlust“ folgt, das Wort „so“ eingefügt.
II. Die Änderungen treten am Tag nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Düsseldorf, den 19. Dezember 2006
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess
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