BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Erratum zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 126. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) In Teil C zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V mit Wirkung zum 1. Juli 2007


Die Leistung nach der Nr. 01813 lautet ab 1. Juli 2007:
01813 Untersuchung zum Nachweis von Chlamydia trachomatis-Antigen(en) aus der Zervix mittels Immunfluoreszenz, Immunoassay mit photometrischer Auswertung und/oder mittels Nukleinsäurennachweis unter Verwendung markierter Sonden im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge 215 Punkte
Die Leistung nach der Nr. 01813 ist nicht neben der Leistung nach der Nr. 32702 berechnungsfähig
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