AKTUELL
Versicherungsvertragsrecht: BÄK fürchtet Nachteile für privat Krankenversicherte


Vor einem Eingriff
in das Arzt-Patient-
Verhältnis warnt die
Bundesärztekammer.
Foto: Barbara Krobath
Darüber hinaus wird in der Gesetzesbegründung klargestellt, dass Gegenstand einer Krankenversicherung auch „Tätigkeiten des Versicherers im Rahmen seines Leistungsmanagements“ sein können. Aufgelistet werden unter anderem Beratungen über die Berechtigung von Entgeltansprüchen oder über die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Die BÄK befürchtet weitreichende Eingriffsrechte des Versicherers in das Arzt-Patient-Verhältnis. „So kann der Versicherer nach primär ökonomischen Gesichtspunkten über medizinisch notwendige ärztliche Leistungen mitentscheiden“, heißt es in der Stellungnahme der BÄK. Versicherten würden finanzielle Einschränkungen bei der Kostenerstattung zugemutet, wenn der Versicherer die Angemessenheit der Aufwendungen bestreite. Auch der Bundesverband der Freien Berufe hat den Passus kritisiert. Rie
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