POLITIK: Das Interview
Interview mit Prof. Dr. med. Dr. h.c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages: Vor dem 110. Deutschen Ärztetag – „Ärzte sind keine Erfüllungsgehilfen“
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Fotos: Eberhard Hahne
Hoppe: Wir haben der Politik eine Menge abgetrotzt. Aber zufrieden können die Ärztinnen und Ärzte nicht sein und die anderen Gesundheitsberufe auch nicht. Denn wir bekommen einen massiven Umbau unseres Gesundheitswesens. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ist nur eine weitere Etappe. Der Umbau hat im Jahr 2000 mit der Einführung der Fallpauschalen (DRGs) begonnen, die das Krankenhaus und die Einstellungen der in ihm Tätigen stark verändert haben. Das hat sich fortgesetzt bei der Vergütung der ambulant tätigen Ärzte. Durch gesetzliche Änderungen sind überdies die Krankenkassen gehalten, nicht nur einfach ein Budget zur Verfügung zu stellen, sondern sich um die Verwendung der Mittel zu kümmern. Durch all dies ist die Fesselung der Ärzte noch stärker geworden. In der Klinik kostet die Auseinandersetzung mit der kaufmännischen Geschäftsführung Zeit und Nerven. Und in der ambulanten Praxis ist die Situation auch nicht besser geworden.
Aber sie soll sich doch bessern durch feste Preise und eine morbiditätsorientierte Vergütung.
Hoppe: Selbst wenn die geplante Vergütung in Euro eine bessere Honorierung der einzelnen Leistung bringen sollte, würde das keine Erweiterung des Budgets bedeuten. Das ist nach wie vor begrenzt – nur mit anderen Instrumenten. Deshalb ist bei der Mittelausstattung des Gesundheitswesens die Perspektive nicht gut. Besondere Sorge bereitet mir, dass die Kompensation der Unterfinanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung durch selbstzahlende Patienten, die zumeist privat versichert sind, mit der Einführung des Basistarifs massiv gefährdet ist. So könnten die Finanzmittel, die insgesamt für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen, sogar zurückgehen.
Sie erwähnten die DRG-Einführung als Ursprung allen Übels. Aber hat nicht das neue Entgeltsystem – bei allen unbestrittenen negativen Auswirkungen – auch bessere Abläufe initiiert? Und das, ohne die Qualität der Versorgung zu beeinträchtigen?
Hoppe: Letzteres kann ich nicht bestätigen. Die Verweildauer-Verkürzung hat eine ganze Kultur verändert. Früher haben wir die Kranken so lange behandelt, bis sie in der Lage waren, allein ihren Alltag zu bewältigen. Heute gehen viele Patienten „halb gesund“ wieder nach Hause, was bei dem hohen Anteil von Singlehaushalten ein großes Problem darstellt. Kürzere Verweildauer heißt nicht, dass weniger Geld ausgegeben wird; kein Gesundheitswesen von unserem Niveau ist billiger als das deutsche. Die Umwandlung des Krankenhauses in eine industrialisierte Gesundheitsversorgung bringt es mit sich, dass die Tätigkeit der Ärztinnen und Ärzte unter dem Blickwinkel der Wertschöpfung betrachtet wird. Das führt zu einem anderen Umgang mit den Patienten.
Inwiefern?
Hoppe: Viele diagnostische Eingriffe, die man früher zeitlich gestreckt hätte – nicht, weil man Geld verdienen, sondern weil man den Kranken nicht zu viel zumuten wollte – werden heute an einem Tag gemacht, zum Beispiel eine Gastroskopie und eine Koloskopie. Menschlich gesehen ist das ein Rückschritt. Bislang haben der Arzt und die Ärztin immer noch eine gewisse seelsorgerische Funktion. Ich habe die Sorge, dass die neue Gedankenwelt auf Dauer den Charakter der in der Klinik Arbeitenden verdirbt.
Ist eine solche Veränderung des Arztberufs, ist die zunehmende Fremdbestimmung unabänderlich?
Hoppe: Gewohnt waren wir, dass man Vertrauen hatte gegenüber den Ärztinnen und Ärzten. Mit der Gesetzgebung kam eine neue Denkrichtung in die Medizin nach dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Um das Vertrauen in die Ärzte zu verteidigen, haben wir uns des Themas Qualitätssicherung angenommen, bis das so ein Selbstläufer geworden ist, dass sich die Politik dessen bemächtigt hat. Ärzte bekommen heute zum einen von außen Prozeduren vorgeschrieben, die vielleicht mit ihrer Überzeugung nicht in jedem Einzelfall übereinstimmen. Zum anderen steht ihnen mit der Qualitätssicherung die Prüfung ins Haus, ob diese Prozeduren tatsächlich eingehalten worden sind. Die Daten liefern die Ärzte selber, andere erkennen daraus Fehler und bestrafen. In Deutschland wird Selbstkritik bestraft – anders als im angloamerikanischen Raum. Das fördert die Unzufriedenheit im Arztberuf ganz gewaltig. Mit dem Status eines Erfüllungsgehilfen von vertragschließenden Dritten mag sich kein Arzt abfinden.
Kann man daran denn Ihrer Ansicht nach etwas ändern?
Hoppe: Ja, auf jeden Fall. Daran will ich arbeiten. Das ist für mich der Hauptgrund, weshalb ich in Münster noch einmal für das Präsidentenamt kandidiere. Diese Fehlentwicklung muss zurückgedrängt werden.
Wo wollen Sie ansetzen?
Hoppe: Es geht um viele Einzelaspekte. Es beginnt mit der Auswahlmethode der Studienbewerber, mit der Ausbildung an der Universität. Es ist wichtig, dass die akademischen Lehrer Vorbilder sind, die einem die Liebe zum Arztberuf vermitteln.
Eine der ersten Auswirkungen des
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes ist die Einführung von Wahltarifen der Krankenkassen.
Hoppe: Der Sinn der Neuregelungen ist es, die GKV ein Stück zu „pkvisieren“ und die PKV zu „gkvisieren“. Damit soll der Boden bereitet werden, um wie in den Niederlanden die Einheitsversicherung einzuführen. Ziel ist ein System, dessen Leistungsangebot und Beiträge vom Staat bestimmt werden. Der Wettbewerb soll nur zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern stattfinden – ein Qualitätswettbewerb und ein Preiswettbewerb.
So offen sagen die Politiker das nicht.
Die PKV hat die Sorge, Ärzte könnten ihren Patienten den Basistarif empfehlen und so den Systemwechsel vorantreiben.
Hoppe: Den Basistarif kann man nicht empfehlen. Es wird einen Verfassungsgerichtsstreit darüber geben. Wenn Karlsruhe die Implementierung des Basistarifs überhaupt für zulässig hält, dann wird es nicht umhin können, die Verpflichtung aufzuerlegen, dass der Basistarif sich selbst tragen muss und nicht von den Vollversicherten alimentiert werden darf.
Wird es zu einem gemeinsamen Vorgehen der Ärzteschaft mit der PKV kommen?
Hoppe: Wir werden nicht nur mit dem Verband, sondern auch mit den einzelnen Unternehmen den Schulterschluss suchen. Erst wenn das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, wissen wir, ob das Konstrukt Basistarif überhaupt bleibt. Bis dahin werden wir in der Ärzteschaft darauf achten, dass die jetzige Situation erhalten bleibt. Viele Praxen und auch manche Krankenhäuser wären ohne Selbstzahler pleite.
Die Bundesärztekammer arbeitet an einer Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wird die Politik mitziehen?
Hoppe: Am 23. Oktober 2006 hat uns Staatssekretär Schröder versichert, dass das Bundesgesundheitsministerium eine amtliche Gebührenordung für ärztliche Leistungen gemäß § 11 Bundesärzteordnung erhalten und fortentwickeln will. Das ist die Referenzgebührenordnung, in der die ärztlichen Leistungen und die Vergütung beschrieben werden. Dass im Sozialsystem Preise gezahlt werden, die darunterliegen, sind wir gewöhnt. Skeptisch bin ich dann insbesondere durch zwei Dinge geworden: Erstens wird der Vertrag, der zwischen der GKV und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die Euro-Vergütung als Nachfolgeregelung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs abgeschlossen werden soll, als Gebührenordnung bezeichnet. Dieser Begriff ist falsch. Der Vertrag müsste Euro-Vergütungsordnung heißen. Die Wortwahl stützt den Verdacht, dass die Versicherungssysteme zusammengeführt werden sollen. Man könnte dann sagen:
Wir brauchen die GOÄ gar nicht mehr. Wir haben ja eine Gebührenordnung.
Umso wichtiger ist es, möglichst schnell eine neue GOÄ zu entwickeln.
Hoppe: Eben. Deshalb arbeiten wir mit Hochdruck daran. Das Versprechen von Staatssekretär Schröder haben wir nicht vergessen. Was mich aber skeptisch macht, ist, dass die Bundesgesundheitsministerin öffentlich gesagt haben soll, die GOÄ komme auch noch dran. Die Bundesärzteordnung ist aber ein Gesetz. Wir wollen die Gesetzeslage nutzen, um die längst überfällige Reform der GOÄ zu erreichen.
Wird es nach dem politisch bewegten Jahr 2006 weitere Proteste der Ärztinnen und Ärzte geben?
Wie wollen Sie auf die künftige Gesundheitspolitik Einfluss nehmen?
Hoppe: Der Ärztetag in Münster wird klar Position beziehen. Wir müssen über das aktuelle Gesetz hinaus denken. Wir haben ein GRG, ein GMG, jetzt ein GKV-WSG. Nach der nächsten Wahl werden wir sicher ein weiteres G-Gesetz bekommen. Deshalb werden wir auf diesem Ärztetag Thesen oder Leitsätze für die Gesundheitspolitik in der nächsten Legislaturperiode diskutieren, die wir dann auf dem 111. Deutschen Ärztetag 2008 in Ulm als Programm beschließen wollen. Dieses Programm muss von hoher Qualität sein. Denn die Politik greift vernünftige, weiterführende Vorschläge, die nicht nur Eigeninteresse widerspiegeln, durchaus auf.
Der bevorstehende Ärztetag in Münster befasst sich auch mit „Ethischen Aspekten der Organ- und Gewebetransplantation“. Halten Sie den Vorschlag des Nationalen Ethikrats, von der Zustimmungs- zu einer Widerspruchsregelung überzugehen, für richtig?
Hoppe: Wir sehen die Gefahr, dass das Vertrauen in die Organtransplantation schwinden könnte. Ich sehe schon die Fernsehfilme vor mir, in denen Sterbenden ohne ihre Zustimmung Organe entnommen werden. Wir müssen dafür sorgen, dass die jetzige gesetzliche Regelung mehr Erfolg bringt. Wenn in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Organspender relativ gesehen ein Vielfaches über der in Nordrhein-Westfalen liegt, dann ist hier noch eine Reserve vorhanden. Das geht nur durch seriöse Information und Vertrauensbildung. Die Menschen dürfen nicht die Angst haben, dass man nicht mehr an sie denkt, sondern an die Organbeschaffung. Solange Krankenhäuser die Nichtbeteiligung an Organspenden als Werbeargument ansehen, wird sich nicht viel verbessern.
Gibt es nicht auch manche Ärzte, denen der Aufwand zu groß ist?
Hoppe: Ja. Das Krankenhaus braucht einen Transplantationsbeauftragten, der die Zeit hat, sich mit den Angehörigen zu unterhalten. Das kann nicht jeder.
Wenn Sie – was allgemein erwartet wird – im Amt bestätigt werden, welche weiteren Schwerpunkte werden Sie in der nächsten Amtsperiode setzen?
Hoppe: Wir müssen uns der Ausbildung zuwenden und sie in den Mittelpunkt rücken. Die Diskussion ist nach der Verabschiedung der neuen Approbationsordnung etwas abgeflacht. Dann haben wir das große Thema Weiterbildung. Wir müssen über Verbundsysteme aller Art nachdenken, über ergänzende Angebote, um Defizite auszugleichen. Es geht darum, dem ärztlichen Nachwuchs zu helfen. Man kann nicht einfach fordern: Du musst Innere Medizin gemacht haben, soundso viel Nephrologie, soundso viel Pulmologie, soundso viel Kardiologie und es dem Einzelnen überlassen, wie er das hinbekommt. Da brauchen wir einen Betreuer, der die junge Ärztin, den jungen Arzt durch die Weiterbildung lotst. Weiterbildung ist heute integraler Bestandteil des Arztwerdens, nicht mehr wie früher eine freiwillige Veranstaltung.
Müssten nicht die Klinikträger ein Interesse an einer reibungslosen Weiterbildung haben, denn sie konkurrieren um gute Ärztinnen und Ärzte?
Hoppe: Eine kluge Klinikleitung denkt an den Nachwuchs. Aber manche gehen immer noch davon aus, die guten Leute fielen ihnen in den Schoß. Das ist aber nicht der Fall.
In diesem Zusammenhang überrascht es, dass einige Krankenhausträger die Oberarzteinstufung im neuen Tarifvertrag so restriktiv auslegen.
Hoppe: Das sind kurzsichtige Sparaktionen. Wie man so eine Bindung der Mitarbeiter an das Haus, eine positive Stimmmung erreichen will, ist mir unerfindlich.
Die Fragen stellten Jens Flintrop,
Gisela Klinkhammer, Heinz Stüwe und
Dr. med. Vera Zylka-Menhorn.