ArchivDeutsches Ärzteblatt20/2007Bundestag: Stammzellgesetz auf dem Prüfstand

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Bundestag: Stammzellgesetz auf dem Prüfstand

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Diskussion über Liberalisierung: Experten äußerten sich am 9. Mai im Bundestags-Forschungsausschuss zur Stammzellforschung. Foto: dpa
Diskussion über Liberalisierung: Experten äußerten sich am
9. Mai im Bundestags-Forschungsausschuss zur Stammzellforschung. Foto: dpa
Führende Wissenschaftler haben sich bei einer Anhörung des Bundestags-Forschungsausschusses für eine Liberalisierung des Stammzellgesetzes ausgesprochen. Ihrer Meinung nach könnte Deutschland mit der derzeitigen Regelung den Anschluss an die internationale Spitzenforschung auf dem Gebiet verlieren. Juristen und Ethiker warnten indes vor einer Novellierung des 2001 verabschiedeten Gesetzes, nach dem nur embryonale Stammzelllinien nach Deutschland eingeführt werden dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden.
Diesen Stichtag aufzuheben, forderte die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Der Bonner Neurobiologe Prof. Dr. med. Oliver Brüstle sagte, das Gesetz mache es unmöglich, Erkenntnisse aus der Stammzellforschung bis zur medizinischen Anwendbarkeit zu gewinnen. Brüstle hatte im Jahr 2000 als erster deutscher Forscher den Import menschlicher embryonaler Stammzellen beantragt. Die deutsche Bischofskonferenz erklärte hingegen, dem Embryo seien Lebensrecht und -schutz geschuldet.
Der Anhörung lag ein Gesetzentwurf der FDP zugrunde, die sich am deutlichsten für eine Liberalisierung ausspricht. Während die Meinungen innerhalb der Koalition geteilt sind, lehnen die Grünen eine Lockerung des Gesetzes strikt ab. SR

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