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RABATTVERTRÄGE: Apotheker verweisen auf Alternativen


Foto: Fotolia/Muellek
Ein großes Problem sind die Lieferengpässe vieler Arzneimittelhersteller. Theoretisch dürfen Apotheker nur das Medikament abgeben, das im Rabattvertrag vorgesehen ist. Praktisch weichen sie mit Duldung der Krankenkassen derzeit noch auf preisgünstige Alternativen aus.
Vertreter der ABDA warben in Berlin deshalb für Zielpreisvereinbarungen: Der Apotheker kann im Einzelfall entscheiden, welches Präparat er im Rahmen der Aut-idem-Auswahl abgibt. Er ist aber gegenüber der Krankenkasse verpflichtet, im Durchschnitt einen vorab definierten Zielpreis einzuhalten.
Erstmals steht ein entsprechender dreiseitiger Vertrag zwischen den Krankenkassen, dem Landesapothekerverband und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Rheinland-Pfalz kurz vor der Unterschrift. Er bezieht sich auf die sechs Wirkstoffgruppen und ihre Leitsubstanzen, die zwischen Krankenkassen und KBV festgelegt wurden. Ähnliche Verhandlungen führen derzeit die KV Schleswig-Holstein sowie die KV Nordrhein. „Durch weniger Bürokratie kann sich der Arzt auf die Behandlung konzentrieren“, betonte Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstandsvorsitzender der KV Rheinland-Pfalz, denn die Verordnungen nach definierten Tagesdosen entfielen. Gleichzeitig übernehme der Apotheker die wirtschaftliche Verantwortung, indem er preisgünstige Arzneimittel abgebe. Rie
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