ArchivDeutsches Ärzteblatt20/2007KBV-Vertreterversammlung: Feuer unterm gemeinsamen Dach

POLITIK

KBV-Vertreterversammlung: Feuer unterm gemeinsamen Dach

Korzilius, Heike; Maus, Josef

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Ungewohnt scharfe Töne: Der KBV-Vorsitzende, Andreas Köhler, wandte sich vehement gegen Abspaltungstendenzen der Hausärzte. Fotos: Jürgen Gebhardt
Ungewohnt scharfe Töne: Der KBV-Vorsitzende,
Andreas Köhler, wandte sich vehement gegen Abspaltungstendenzen der Hausärzte.
Fotos: Jürgen Gebhardt
Die Umsetzung der Gesundheitsreform verlangt dem KV-System einiges ab: Die Beziehung zwischen Haus- und Fachärzten steht erneut vor einer Bewährungsprobe.

Klimahauptstadt Deutschlands – dieser Titel wurde der Stadt Münster, Tagungsort des 110. Deutschen Ärztetages und der traditionell im Vorfeld stattfindenden Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bereits zweimal verliehen. Auf die Atmosphäre unter den rund 60 Delegierten der Vertragsärzte und -psychotherapeuten hat sich dieser Umstand nicht weiter günstig ausgewirkt. Das Klima war gereizt bis frostig, denn der alte Streit zwischen Haus- und Fachärzten drohte erneut in voller Schärfe aufzubrechen.
Die Ärzteschaft steht mit der Umsetzung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) vor großen Herausforderungen, im Fall der Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Gebührenordnung sogar unter enormem Zeitdruck. Dieser Umstand lässt jetzt offenbar den Burgfrieden bröckeln, den man im gemeinsamen Protest gegen die Gesundheitsreform geschlossen hatte. Um die innerärztliche Geschlossenheit, ein Bekenntnis zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der ärztlichen Körperschaften ging es deshalb dem KBV-Vorsitzenden, Dr. med. Andreas Köhler, bei der KBV-Vertreterversammlung am 14. Mai in Münster. Das neben der EBM-Reform größte Konfliktpotenzial bergen dabei die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung, an denen nach dem GKV-WSG auch die KVen teilnehmen können, soweit sie durch Gemeinschaften von Hausärzten dazu ermächtigt werden. „Der Hausärzteverband reklamiert für sich eine Art Alleinvertretungsanspruch der Hausärzte. Den hat er aber nicht“, erklärte Köhler. Die politische Forderung des Verbandes nach einer Hausarzt-KV sei aus guten Gründen abgelehnt worden. Die Hausärzte blieben Pflichtmitglieder der ärztlichen Körperschaften und hätten einen Anspruch darauf, von den KVen und der KBV genauso gut vertreten und behandelt zu werden wie die Fachärzte und die Psychotherapeuten. „Anstatt öffentlich unsere Differenzen auszutragen, sollten wir den Krankenkassen als den Vertragspartnern in den selektiven Verträgen keine Chance bieten, uns gegeneinander auszuspielen“, betonte Köhler, „denn die Verlierer dabei wären mit Sicherheit der Vertragsarzt und der Vertragspsychotherapeut.“ Wenn die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dem künftigen Spitzenverband Bund der Krankenkassen ein Gegengewicht bieten wollten, benötigten sie eine starke Interessenvertretung, die übergreifend über die einzelnen Versorgungsebenen agiere und auch den regionalen Ausgleich im System schaffe. Das werde den Berufsverbänden, trotz der guten Arbeit, die sie für ihre Klientel leisteten, nicht gelingen.
„Wir müssen alles daransetzen, den freiberuflich niedergelassenen Vertragsarzt in der Haus- und in der Facharztpraxis zu erhalten und zu stärken“, betonte Köhler. Das sei die Aufgabe der KBV, der KVen, der Berufsverbände und der freien Verbände. „Dieser Aufgabe dienen wir nicht, indem wir uns untereinander Konkurrenz machen“, sagte der KBV-Chef und forderte insbesondere den Deutschen Hausärzteverband zur Kooperation auf.
Einstimmig für getrennte Orientierungspunktwerte. Der Gesetzgeber ist gefordert.
Einstimmig für getrennte Orientierungspunktwerte. Der Gesetzgeber ist gefordert.
An die Vertreterversammlung appellierte der KBV-Vorsitzende, auch weiterhin an der einmal getroffenen Richtungsentscheidung festzuhalten, die KVen zum „bevorzugten Dienstleister für Vertragsärzte und -psychotherapeuten“ weiterzuentwickeln. Die Alternative sei der Weg in die reine Regulierungsbehörde, „die über kurz oder lang sowieso zu einer Abteilung des GKV-Spitzenverbandes Bund oder des Bundesgesundheitsministeriums würde“. Aus diesem Grund müsse die KBV ihre Organisationsform und die Zusammensetzung der Gremien neu ausrichten. „Wir brauchen arbeitsfähige Gremien, die ihre Arbeit ohne Interessenkollisionen erledigen können“, sagte Köhler. Ein Verhaltenskodex soll solche Interessenkonflikte offenlegen. Er untersagt es den hauptamtlichen Mitgliedern in den Vorständen von KBV und KVen, zugleich eine leitende Position in einem Berufsverband oder einer sonstigen berufspolitisch tätigen Organisation zu bekleiden. Bereits zwei Drittel der Betroffenen haben Köhler zufolge den Kodex unterzeichnet, der jedoch insbesondere beim Deutschen Hausärzteverband für Unmut und Kritik gesorgt hat.
Um im Wettbewerb bundesweit agieren zu können, soll nach dem Willen der KBV so schnell wie möglich die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung hergestellt werden. Sie soll die KBV künftig beauftragen, bundesweit mit den Krankenkassen zu verhandeln. Der entsprechende Gründungsvertrag sei mit den KVen abgestimmt und liege unterschriftsreif vor, sagte Köhler. Da die Körperschaften jedoch in ihrem Handeln eingeschränkt seien, habe man sich zusätzlich dafür ausgesprochen, ein von der KBV und den KVen unabhängiges Unternehmen zu gründen, das in allen Feldern des Wettbewerbs Dienstleistungen und Unterstützung für Vertragsärzte und -psychotherapeuten anbieten könne. Eine Unternehmensberatung prüfe derzeit die Umsetzbarkeit eines solchen Konzepts.
„Wir als KV-System werden gebraucht“, betonte Köhler. Weder Hausärzten noch Fachärzten oder Psychotherapeuten sei an einer zersplitterten Versorgungslandschaft mit einer Vielzahl von Einzelverträgen gelegen. Das habe das Referendum unter den KV-Mitgliedern eindrücklich belegt. Zwei Drittel hatten sich für einen Erhalt der Körperschaften ausgesprochen. Ob die KVen ihr einheitliches Verhandlungsmandat für alle Mitglieder erhalten können, wird sich insbesondere bei der Weiterentwicklung des EBM zeigen. Denn es meldeten sich bei der Vertreterversammlung auch diejenigen zu Wort, die dafür plädierten, dass künftig „die Hausärzte für die Hausärzte und die Fachärzte für die Fachärzte“ verhandelten.
Tatsächlich aber erfordert die anstehende Neuordnung der vertrags-ärztlichen Vergütung ein geschlossenes und gut aufeinander abgestimmtes Vorgehen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Der Zeitplan für die Einführung einer Euro-Gebührenordnung zum 1. Januar 2009 ist so eng gesteckt, dass die erforderlichen Teilschritte reibungslos abgearbeitet werden müssen. Doch ausgerechnet jetzt taucht ein Problem auf, das bislang nicht erkannt worden war: der Orientierungspunktwert als Basis für die regionalen Punktwertverhandlungen bei der Umstellung auf die Euro-Gebührenordnung.
Wahlen: Ein neuer Satzungsausschuss soll die KBV für den Wettbewerb aufstellen.
Wahlen: Ein neuer Satzungsausschuss soll die KBV für den Wettbewerb aufstellen.
Das Gesetz sieht derzeit die Bildung eines einheitlichen Orientierungspunktwerts vor, nach dem sowohl die haus- als auch die fachärztlichen Leistungen bemessen werden sollen. Allerdings werden die Gebührenordnungen für die beiden Versorgungsbereiche vom 1. Januar 2009 an so unterschiedlich strukturiert sein, dass es bei nur einem Orientierungspunktwert zu erheblichen Benachteilungen entweder der Hausärzte oder der Fachärzte kommen muss. Dies will die KBV auf jeden Fall vermeiden.
Die Lösung des Problems: Der Gesetzgeber müsste mit einer kurz-fristigen Gesetzesänderung Haus- und Fachärzten getrennte Orientierungspunktwerte zugestehen. Ein solches Vorgehen wäre konsequent, da auch die Vorgaben des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes für die künftigen Gebührenordnungen unterschiedliche Systematiken vorsehen. Die Vergütung der Hausärzte wird mit dem neuen EBM sehr viel stärker pauschaliert. Zugleich soll die wesentliche Säule der hausärztlichen Gebührenordnung, die sogenannte Versichertenpauschale, deutlich besser honoriert werden. Die Konzepte des Deutschen Hausärzteverbandes und des Fachausschusses für die hausärztliche Versorgung bei der KBV gehen von einer Vergütung von rund
85 Euro aus.
Ulrich Weigeldt forderte die Delegierten auf, Handlungsfähigkeit zu beweisen.
Ulrich Weigeldt forderte die Delegierten auf, Handlungsfähigkeit zu beweisen.
Bliebe es bei einem einheitlichen Orientierungspunktwert, sieht Köhler lediglich zwei Möglichkeiten. Keiner von beiden kann der KBV-Vorsitzende jedoch etwas abgewinnen: „Wir müssten entweder die Vergütung der Hausärzte abwerten, damit hätten wir einen irrsinnigen Konflikt und den Hausärzten auch nichts Gutes getan. Wenn wir das bei den Fachärzten aber genauso hoch bewerten, dann steht da ein finanzieller Mehrbedarf in zweistelliger Milliardenhöhe im Raum. So viel Geld wird es aber realistisch betrachtet nicht geben.“
Dass die Delegierten der KBV bestrebt sind, den sich abzeichnenden Konflikt nach Möglichkeit erst gar nicht entstehen zu lassen, belegt ein einstimmig gefasster Beschluss. Darin wird der KBV-Vorstand aufgefordert, „umgehend mit dem Gesetzgeber Gespräche zu einer zeitnahen Änderung des § 87 Absatz 2 e SGB V aufzunehmen, mit dem Ziel, getrennte Orientierungspunktwerte für den haus- und fachärztlichen Versorgungsbereich im Bewertungsausschuss festzusetzen“. Damit solle die Möglichkeit zur getrennten Festlegung und Weiterentwicklung der haus- und fachärztlichen Vergütungsanteile unter „dem gemeinsamen Dach der KV/KBV“ geschaffen werden. Weiter heißt es in dem Beschluss: „Bei der Erarbeitung des EBM mit Wirkung zum 1. Januar 2008 dürfen weder Strukturen und Leistungsbeschreibungen noch Leistungsbewertungen implementiert werden, die den jeweils anderen Versorgungsbereich benachteiligen. Dies setzt getrennte Orientierungspunktwerte voraus.“
Für den Fall, dass der Vorstoß beim Gesetzgeber erfolglos bleibt, beauftragten die Delegierten den KBV-Vorstand, kurzfristig eine Sondervertreterversammlung einzuberufen. Sollte dies notwendig werden, dürfte der Grundkonflikt zwischen Haus- und Fachärzten in voller Schärfe wieder aufleben. Der Streit um die Honoraranteile an einer insgesamt zu knapp bemessenen Gesamtvergütung war bei der Vertreterversammlung in Magdeburg im vergangenen Jahr beigelegt worden. Damals hatte die VV beschlossen: „Bis zu einer Aufhebung der pauschalierten Gesamtvergütung ist die Trennung in einen hausärztlichen und fachärztlichen Anteil . . . mit der Möglichkeit einer eigenständigen Weiterentwicklung beider Versorgungsbereiche vorzunehmen und gesetzlich zu verankern.“
Nachdenkliche Mienen: Gelingt es der KBV, eine erneute Konfrontation zwischen Haus- und Fachärzten zu verhindern?
Nachdenkliche Mienen: Gelingt es der KBV, eine erneute Konfrontation zwischen Haus- und Fachärzten zu verhindern?
Dahinter steht der erklärte Wille, dass sich Haus- und Fachärzte bei der Verteilung der Vergütung nicht mehr ins Gehege kommen. Bis heute dauert dieser Burgfriede an. Ulrich Weigeldt, der im KBV-Vorstand die Interessen der Hausärzte vertritt, sagte in seinem Bericht vor der Vertreterversammlung: „Mit dem Magdeburger Beschluss ist alles gesagt! Damit haben wir all das formuliert, was uns handlungsfähig macht. Lassen Sie uns vor unseren Ärzten, unseren Patienten, der Politik und der Öffentlichkeit nicht den Eindruck entstehen lassen, wir seien nicht handlungsfähig. Es gibt zu viele, die darauf nur warten.“
Heike Korzilius, Josef Maus

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