AKTUELL
Medizinprodukterecht: Neuregelungen sollen den Patientenschutz verbessern


Auch Nichtmedizinprodukte,
die als Medizinprodukte
eingesetzt werden, unterliegen
künftig Kontrollen.
Foto: dpa
Künftig können Medizinprodukte mit Verfallsdatum, die für den Krisen- und Katastrophenschutz angeschafft wurden, auch nach Ablauf des Datums angewendet werden, wenn Qualität, Leistung und Sicherheit weiterhin gewährleistet sind. Die Erstattung arzneimittelähnlicher Medizinprodukte (zum Beispiel bestimmte Infusionslösungen, künstliche Tränen) wird neu geregelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird beauftragt, innerhalb eines Jahres Listen zu erstellen, welche Produkte erstattungsfähig bleiben und welche als Bagatell- und Lifestylemedizinprodukte ausgeschlossen werden. zyl
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