ArchivDeutsches Ärzteblatt21/2007(Muster-)Weiterbildungsordnung: Die Rückkehr des Allgemein-Internisten

DEUTSCHER ÄRZTETAG

(Muster-)Weiterbildungsordnung: Die Rückkehr des Allgemein-Internisten

Korzilius, Heike

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Alle Fotos aus Münster: Jürgen Gebhardt
Alle Fotos aus Münster: Jürgen Gebhardt
Der 110. Deutsche Ärztetag hat in Münster mit deutlicher Mehrheit beschlossen, den Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt wieder einzuführen. Er folgte damit einem Vorschlag des Vorstandes der Bundesärztekammer.

Die Atmosphäre war gespannt, als am Donnerstagnachmittag – mit einem Tag Verspätung – der Tagesordnungspunkt „Weiterbildung“ aufgerufen wurde. Es drohte eine Neuauflage des alten, zum Teil hochemotional ausgetragenen Konflikts zwischen Hausärzten und Internisten um das Schicksal des Internisten ohne Schwerpunkt. Denn der Vorstand der Bundesärztekammer schlug den Delegierten des 110. Deutschen Ärztetages vor, diesen wieder einzuführen. Erst 2002 hatte der Deutsche Ärztetag in Rostock beschlossen, den Allgemein-Internisten in seiner bisherigen Form abzuschaffen. Die Internisten sollten künftig neben ihrer Grundkompetenz in der Inneren Medizin immer auch eine fachärztliche Schwerpunktkompetenz erhalten. Die hausärztliche Versorgung sollte der Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin übernehmen. Der Deutsche Ärztetag in Köln bestätigte im Jahr 2003 diesen von vielen Internisten als schmerzlich empfundenen Kompromiss.
Betont sachlich: H. Hellmut Koch, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, erläuterte, dass europarechtliche Vorgaben eine erneute Änderung der Weiterbildungsordnung erforderten.
Betont sachlich: H. Hellmut Koch, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, erläuterte, dass europarechtliche Vorgaben eine erneute Änderung der Weiterbildungsordnung erforderten.
In Münster zeigte sich nun zwar erneut, dass die Positionen der beiden Fachgruppen nahezu unvereinbar sind. Doch prägten Konzentration und Disziplin die Beratungsatmoshäre, als der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer und Vorsitzende der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, Dr. med. H. Hellmut Koch, betont sachlich erläuterte, dass europarechtliche Vorgaben eine erneute Änderung der Weiterbildungsordnung erforderten. Danach kritisiert die EU-Kommission zum einen, dass die vom Ärztetag beschlossene (Muster-)Weiterbildungsordnung in den Landesärztekammern nicht einheitlich umgesetzt worden sei. Fünf Ärztekammern hatten abweichend vom Rostocker Kompromiss beschlossen, den Facharzt für Inne-
re Medizin beizubehalten. Kann Deutschland aber keine einheitliche Form für die Notifikation der Facharztbezeichnung „Innere Medizin“ auf EU-Ebene vorlegen, droht die Denotifizierung des Facharztes für Innere Medizin. Das hieße, dass
es den Allgemein-Internisten in Deutschland künftig nicht mehr gäbe. „Wir haben den Facharzt für Innere Medizin in der (Muster-)Weiterbildungsordnung aber nie abgeschafft“, betonte Weiterbildungsexperte Koch am 17. Mai vor den Delegierten in Münster. „Wir haben ihn in zwei Teilen aufgehen lassen – im Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin und im Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt.“ Das Hauptproblem liegt für Koch jetzt darin, dass die EU-Kommission die Vereinbarung, wonach ein Internist mit Schwerpunkt in einem anderen Mitgliedstaat wählen kann, ob er als Internist oder in seinem Schwerpunkt tätig werden will, nicht mehr aufrechterhält. Vor dem Deutschen Ärztetag in Rostock hatte es geheißen, dass die Bundesärztekammer Gleichwertigkeitsbescheinigungen ausstellen kann, um deutschen Ärztinnen und Ärzten die Migration innerhalb der Europäischen Union zu ermöglichen.
Nun, so Koch, habe die Leitung im zuständigen Ressort bei der EU-Kommission gewechselt. Sie lege die EU-Regelungen sehr viel restriktiver aus. Der deutsche Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt gelte im Sinne der EU als Spezialist, nicht als Internist. „Damit dürfen wir keine Gleichwertigkeitsbescheinigungen mehr ausstellen und haben eine Schiene der Inneren Medizin verloren.“ Außerdem stelle sich die Frage, welche Bezeichnung Internisten bekommen, die aus der EU nach Deutschland migrieren. „Das ist in den fünf Ärztekammern, die den Allgemein-Internisten beibehalten haben, kein Problem“, betonte Koch. Die übrigen Kammern hätten zwar erklärt, dass sie zuwandernden Ärzten den „Facharzt für Innere Medizin“ zubilligten. Dagegen hätten allerdings die zuständigen Bundesländer protestiert, weil diese Bezeichnung nicht Teil der Kammergesetze sei. Die Folge: „Wir brauchen eine einheitliche Lösung“, appellierte der Vorsitzende der Weiterbildungsgremien an den Ärztetag. Dabei gebe es zwei Alternativen. „Entweder führen wir den Facharzt für Innere Medizin wieder ein, oder wir belassen es beim Rostocker Beschluss, mit der Folge, dass wir den Internisten bis spätestens 2012 denotifizieren müssen.“ Die Konsequenzen dieses zweiten Wegs sind nach Ansicht Kochs nicht absehbar. „Deutschland wäre das einzige Land, das keinen Internisten mehr hat.“
An der einheitlichen Qualifikation für den Hausarzt ändere sich durch die Wiedereinführung des Allgemein-Internisten nichts, betonte Koch: „Rostock und Köln bleiben unangetastet.“ Denn der Internist ohne Schwerpunkt erwirbt nach der Weiterbildungsnovelle im Rahmen seiner fünfjährigen Weiterbildung keine hausärztliche Kompetenz, sondern ist auf die Tätigkeit im Krankenhaus beschränkt.
In der Diskussion, die der Annahme des Vorstandsbeschlusses vorausging, dominierten dessen Gegner. Bereits im Vorfeld des Deutschen Ärztetages hatte sich die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dagegen ausgesprochen, den Internisten ohne Schwerpunkt wieder einzuführen. Die Kritiker befürchten eine Schwächung des hausärztlichen Bereichs und die erneute Schaffung eines „Hausarztes zu Fuß und zu Pferde“, wie der KBV-Vorsitzende Dr. med. Andreas Köhler es formuliert hatte. KBV-Vorstand Ulrich Weigeldt erneuerte den Appell der Vertreterversammlung vor dem Deutschen Ärztetag. „Die KBV hat Rostock mitgetragen, um die Einheitlichkeit der hausärztlichen Qualifikation zu fördern“, sagte Weigeldt. „Wir bezweifeln, dass sich die Beschränkung des neuen Facharztes für Innere Medizin auf das Krankenhaus und damit eine einheitliche hausärztliche Qualifikation halten lässt.“ Prominente Unterstützung erhielt diese Position, die auch der Deutsche Hausärzteverband vertritt, von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Sie hatte sich bei der Eröffnung des Deutschen Ärztetages gegen die Wiedereinführung des Allgemein-Internisten ausgesprochen. Das hatte ihr den Unmut vieler Delegierter eingetragen, weil sie sich damit in deren Augen in ureigenste ärztliche Angelegenheiten eingemischt hatte.
Der Facharzt für Allgemeine und Innere Medizin wird erheblich geschwächt, wenn der Allgemein-Internist wieder eingeführt wird“, sagte auch Dr. med. Stefan Bilger, Baden Württemberg. Als weitere negative Folge befürchtet er, dass durch den auf die stationäre Tätigkeit beschränkten Internisten ohne Schwerpunkt Weiterbildungsstellen für Allgemeinärzte blockiert werden. Einige Delegierte kritisierten grundsätzlich die Beschränkung des Allgemein-Internisten auf das Krankenhaus. Diese Art der Qualifikation führe in die berufliche Sackgasse. „Der Weg in die Praxis bleibt den Kollegen versperrt. Sie müssen aber die Wahl haben“, kritisierte Bernd Zimmer, Nordrhein. Rainer Kötzle, ebenfalls Delegierter der Ärztekammer Nordrhein und zugleich Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, appellierte an den Ärztetag, an den Beschlüssen von Rostock festzuhalten. „Es geht um die Sicherung der hausärztlichen Versorgung der Bevölkerung. Es geht nicht um Machtkämpfe zwischen dem Deutschen Hausärzteverband und dem Berufsverband Deutscher Internisten. Wir müssen eine politische Entscheidung fällen.“
Diese fiel anders aus, als sich insbesondere die Hausärzte das gewünscht hatten. Ob die Beschlüsse von Münster aber tragen, muss sich erst noch zeigen. Zwölf Ärztekammern müssen nun den Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt wieder in ihre Weiterbildungsordnung einführen, die Heilberufsgesetze der Länder entsprechend geändert werden. „Egal, was wir beschließen, gehen Sie heim und setzen Sie es um“, mahnte Dr. med. Henrik Herrmann, Schleswig-Holstein, mit Blick auf die Vergangenheit. „Wir müssen das Thema Föderalismus in der Selbstverwaltung diskutieren, bevor wir wieder Beschlüsse fassen, die nicht einheitlich verwirklicht werden“, sagte Dr. med. Hans-Peter Hoffert, Berlin. In diesem Punkt erhielt er die uneingeschränkte Unterstützung des Weiterbildungsexperten Koch. „Wenn wir das Problem des Allgemein-Internisten nicht bundeseinheitlich lösen, werden wir uns um unsere eigene Aufgabe bringen.“ Die Debatte darüber, wie bindend die Beschlüsse Deutscher Ärztetage für die Landesärztekammern sind, hat es noch nicht auf die Tagesordnung des Ärzteparlaments geschafft. Der Ärger mit der EU-Kommission wäre vermeidbar gewesen, wenn die (Muster-)Weiterbildungsordnung bundesweit einheitlich umgesetzt worden wäre. Eine einheitliche und nachhaltige Lösung aber ist für den ärztlichen Nachwuchs unerlässlich. „Wir haben eine Verpflichtung gegenüber unseren jungen Kolleginnen und Kollegen“, betonte Bernd Zimmer, Nordrhein. „Es ist eine fatale Situation, wenn wir alle zwei Jahre neue Beschlüsse fassen.“ „Wir stehen doch für die Jugend hier“, bekräftigte Dr. med. Wolfgang Krombholz, Bayern. „Die Jungen brauchen Sicherheit und ein klares Berufsbild.“ Dr. med. Wolfgang Wesiack, Delegierter der Ärztekammer Hamburg und Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Internisten, rief die Hausärzte zur Kooperation auf: „Wir müssen gemeinsam verantwortliche Politik machen.“
Heike Korzilius

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