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Der Bundestag hat am 25. Mai ein Rauchverbot in Bundesbehörden und öffentlichen Verkehrsmitteln beschlossen. Der Regierungsentwurf für ein Nichtraucherschutzgesetz wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linkspartei angenommen; Grüne und FDP enthielten sich. Das Gesetz sieht ab 1. September ein grundsätzliches Rauchverbot in mehr als 500 Einrichtungen des Bundes sowie in Bussen, Bahnen, Taxis und Bahnhöfen vor. Rauchen soll nur noch in dafür vorgesehenen Räumen erlaubt sein. Außerdem soll die Altersgrenze für den Tabakkauf ab 1. Januar 2009 von 16 auf 18 Jahre angehoben werden.
Als unzulänglich kritisierte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, das Gesetz. „Die eine Million Beschäftigten in der Gastronomie sind dem Passivrauch nach wie vor schutzlos ausgeliefert. Das muss die Bundesregierung schleunigst ändern und die Ausnahmeregelung für Gaststätten im Arbeitsschutzrecht aufheben“, forderte Hoppe. afp
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