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GEWEBEGESETZ VERABSCHIEDET: Nachbesserungen – aber kein neuer Anlauf


Hornhauttransplantate fallen jetzt
unter das Arzneimittelgesetz.
Foto: ddp
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„Wir begrüßen sehr, dass im Gesetz nun der Organspende Vorrang vor der Gewebespende eingeräumt wird“, sagte Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK). Außerdem sei die Gefahr einer Kommerzialisierung von Gewebespenden gemindert worden. Die BÄK hält es jedoch nach wie vor für falsch, menschliche Zellen und Gewebe generell dem Arzneimittelrecht zu unterstellen. Sie hatte ein eigenständiges Gewebegesetz vorgeschlagen und zudem angeregt, den Umgang mit Keimzellen in einem Fortpflanzungsgesetz zu regeln.
Das Gewebegesetz sieht weiterhin vereinfachte Vorschriften für die Entnahme von Geweben sowie für ihre Be- oder Verarbeitung vor.
Andere Passagen wurden verschärft. So wurde die Regelung gestrichen, wonach nicht einwilligungsfähige Menschen unter bestimmten Bedingungen als Knochenmarkspender herangezogen werden können. Rie
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