BRIEFE
Vertragsarztrecht: Berichtigung


wie im Artikel richtig dargestellt, ab 1. Januar 2007 nicht mehr in unterversorgten Bereichen.
Gangolf Pickel, Kreuzstraße 15 a, 55270 Zornheim
Anmerkung der Redaktion: Der Hinweis ist völlig richtig. Leider ist uns in der Berichterstattung ein Fehler unterlaufen. Eine Niederlassung ist jetzt generell auch nach der Vollendung des 55. Lebensjahres möglich – unabhängig davon, ob ein Planungsbereich unterversorgt ist.
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