BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen: Erläuterung zu den Beschlüssen der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger


Zu 1. und 2.: Zur Vermeidung von Abrechnungsschwierigkeiten wird in die UV-GOÄ eine Nr. 6 a (umfassende Untersuchung) aufgenommen. Diese ist mit Begründung (z. B. Versorgung Schwerstverletzter, -erkrankter, Verdacht auf multiple Verletzungen) neben Besuchsleistungen, die eine Beratungs- und Untersuchungsleistung beinhalten, berechnungsfähig. Die Leistung wird im Rahmen der allgemeinen Heilbehandlung mit 8,29 Euro, bei besonderer Heilbehandlung mit 10,31 Euro vergütet. Gleichzeitig ist als Folgeänderung die 2. Anmerkung nach der Leistung Nr. 50 e redaktionell angepasst worden.
Zu 3. und 4.: Die Leistungslegende der Nr. 195 ist auf Übersendung von Röntgenaufnahmen – auch bei digitaler Abspeicherung auf CD/DVD – erweitert worden.
Zu 5., 6. und 7.: Die Nr. 2353 (Metallentfernung aus kleinen Röhrenknochen) ist neu gefasst und bewertet sowie dem Katalog Nr. 444 der Leistungen zum ambulanten Operieren zugeordnet worden. Somit wird die Vergütung bei besonderer Heilbehandlung von zzt. 15,89 Euro auf 121,51 Euro bei ambulant durchgeführten Operationen angehoben. Gleichzeitig wird die Stellschraubenentfernung aus großen Röhrenknochen der Nr. 2353
zugeordnet.
Die nachstehenden Beschlüsse gelten ab 1. Juli 2007.
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