RECHTSREPORT
Vergütung von Laborleistungen ist rechtens


Die klagenden Laborärzte hatten gegen Honorarbescheide ihrer Kassenärztlichen Vereinigung Widerspruch eingelegt mit der Begründung, ihr Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 sei verletzt. Die Vergütungen für Laborleistungen seien zu niedrig angesetzt worden.
Dem ist das Bundessozialgericht nicht gefolgt. Die Normen, die unmittelbar und mittelbar zum Umsatzrückgang bei Laborärzten beigetragen haben, seien weder aufgrund ihrer Zielrichtung noch wegen ihrer Umsetzung zu beanstanden. Gegenüber den beabsichtigten, im Interesse der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung notwendigen Effekten der Laborreform stehe Laborärzten kein Abwehr- beziehungsweise Abfederungsanspruch zu – auch nicht für eine Übergangszeit.
Das Zusammenwirken von Laborbudget und Wirtschaftlichkeitsbonus, das zu einem Rückgang der in Auftrag gegebenen Laboruntersuchungen geführt habe, zeige vielmehr, dass bei den Laborleistungen deutliche Einsparungen ohne Gefährdung der Versorgung der Versicherten möglich gewesen seien. Einen Rechtsanspruch auf Aufrechterhaltung unwirtschaftlicher Strukturen auch nur für einen begrenzten Zeitraum kenne das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. (Urteil vom 11. Oktober 2006, Az.: B 6 KA 45/05 R) RA Barbara Berner
Anzeige
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.