

Bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug
Strafverschärfungen hingegen sieht der Regierungsentwurf für „banden- oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten“ vor. Verstöße sollen fortan mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug geahndet werden können. Das Bundeskriminalamt soll dabei die Ermittlungskompetenzen bei international organisiertem ungesetzlichem Arzneimittelhandel erhalten.
In der bei Regierungsentwürfen üblichen ersten Stellungnahme des Bundesrates fordert die Länderkammer darüber hinaus ein Verbot des Imports von Arzneimitteln zu Dopingzwecken. Zugleich müsse eine Kronzeugenregelung eingeführt werden.
Ende Mai nahm das Kabinett diese Stellungnahme auf. Demnach will die Regierung den Vorschlag zum Importverbot prüfen. Die Kronzeugenregelung sei mit dem Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Kronzeugenregelung umgesetzt. Am 13. Juni soll der Entwurf in erster Lesung im Bundestag beraten werden, damit das Gesetz in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause dann den Bundestag passieren kann. Im September wird sich voraussichtlich der Bundesrat damit abermals befassen, blockieren kann er es jedoch nicht – zum Glück für die Regierung, denn einigen Ländern und der Opposition geht der Entwurf nicht weit genug.
Kritik: Kein schlüssiges Konzept
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) warf der Großen Koalition vor, lediglich „Symbolpolitik“ zu betreiben. „Erfolge können wir nur erzielen, wenn bereits der Besitz kleinster Mengen jedweder Dopingsubstanzen strafbar wird“, sagt sie. Ähnlich sieht das der Grünen-Bundestagsabgeordnete Winfried Hermann. „Sportbetrug wird nicht bestraft“, so der Dopingexperte. Die FDP kritisierte, die Koalition habe kein schlüssiges Konzept. Notwendig seien mehr Prävention und schärfere Kontrollen. Timo Blöß