

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben die nachfolgend abgedruckten Änderungen der Bundesmantelverträge vereinbart. Damit werden die auf der Grundlage des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes notwendigen Regelungen aufgenommen. Die Änderungen treten, sofern nicht in einzelnen Vorschriften oder in Artikel 2 etwas anderes geregelt ist, zum 1. Juli 2007 in Kraft. Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.