

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Reform des Rechts der strafrechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt verabschiedet. Die Unterbringung in Psychiatrie oder Entziehungsanstalt soll damit stärker als bisher von den Erfolgsaussichten einer Therapie abhängen. Künftig soll es unter anderem möglich sein, bei Tätern, die ohne Erfolg dort behandelt werden, die Freiheitsstrafe ganz oder teilweise vorzuziehen. Das Gericht soll in Zukunft nach jeweils fünf Jahren Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ein externes Sachverständigengutachten einholen. Der Gesetzentwurf begrenzt aber die Fälle, in denen bei einer Entscheidung über die Aussetzung einer Maßregel ein Gutachten eingeholt werden muss, auf das unter Sicherheitsgesichtspunkten erforderliche Maß. Die verbesserte Abstimmung von Strafvollzug, Psychiatrie und Sicherungsverwahrung fördere den Therapieerfolg und trage damit zur Sicherheit der Bevölkerung bei, kommentierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das Gesetz. PB