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Pharmaverband: Bei Rabattverträgen gilt Vergaberecht
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Foto: Caro
Bisher, so die Kritik des BAH, sei die Vergabe von Rabattverträgen eher „undurchsichtig“ verlaufen. Mit einem Leitfaden zur Teilnahme an Vergabeverfahren gesetzlicher Krankenkassen will der Verband nun für mehr Transparenz sorgen. Danach dürfen die Kassen keinen Vertrag abschließen, ohne die Hersteller, die nicht zum Zuge kommen, zwei Wochen im Voraus hierüber zu informieren. Außerdem muss ein offenes Verfahren gewählt werden, an dem grundsätzlich jedes Unternehmen teilnehmen kann. Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl ist nach dem Rechtsgutachten des BAH nur ausnahmsweise zulässig. Außerdem können die Unternehmen ihre Rechte gegenüber den Kassen in einem speziellen Nachprüfungsverfahren durchsetzen.
Die Ausschreibung der AOK-Landesverbände zu Rabattverträgen für mehr als 80 Wirkstoffe im vergangenen Oktober habe eine neue Ära eingeleitet, sagte der BAH-Vorsitzende, Hans-Georg Hoffmann, in Bonn. Ende März 2008 müsse das Gesundheitsministerium dem Bundestag über die Auswirkungen von Rabattvereinbarungen, insbesondere auf die Festbeträge berichten. Hoffmann rechne nicht damit, dass die Diskussion damit beendet sei. Als nächstes stehe eine Debatte über Preisverhandlungen an. „Im federführenden Gesundheitsministerium wird darüber schon ganz offen gesprochen“, erklärte Hoffmann. HK
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