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Medizinische Rehabilitation: Jeder fünfte Kassenarzt darf verordnen


Die Verteilung qualifizierter Haus- und Fachärzte ist regional sehr unterschiedlich: Während die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hamburg lediglich einen Anteil von 1,4 Prozent verzeichnet, sind bei der KV Bayerns 27,4 Prozent der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zur Verordnung berechtigt. Der zuständige G-BA-Unterausschuss soll nun auf seiner Sitzung Ende Juni klären, ob die Zahl der Ärzte ausreicht, um die Versorgung sicherzustellen. Die FDP hatte dies in der Anfrage bezweifelt. Fraglich sei deshalb, ob die Rehabilitation mit der Gesundheitsreform wirklich gestärkt worden sei. Die Liberalen befürchten, die Umwandlung der Reha von einer Ermessens- in eine Pflichtleistung der Krankenkassen könne unter den gegebenen Umständen gar nicht greifen.
Die umstrittene G-BA-Richtlinie gilt nur für Rehabilitation zulasten der Krankenkassen. Andere Kostenträger, wie etwa die Deutschen Rentenversicherung, sind nicht betroffen. Ebenfalls ausgenommen sind Anschlussheilbehandlungen. BH
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