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Patientenverfügungen: Hoppe begrüßt Unionsentwurf
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Foto: Barbara Krobath
Um die Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen zu beseitigen, schlagen die Unionspolitiker vor, diese gesetzlich im Betreuungsrecht zu verankern. Gleichzeitig solle „kein Automatismus in Gang gesetzt werden, der auf ein bloßes buchstabengetreues Ausführen gerichtet ist“, sagte Zöller. Ärzte und Betreuer müssten in jedem Fall ermitteln, ob der in der Verfügung geäußerte Wille mit der aktuellen Situation übereinstimme. Auf diese Weise solle geprüft werden können, ob in der Zwischenzeit andere Lebensumstände des Patienten eingetreten seien oder ob es medizinische Fortschritte für den konkreten Fall gebe. Falls ein Dissens über die Fortführung der Behandlung des Patienten zwischen behandelndem Arzt und Betreuer entsteht, soll ein Vormundschaftsgericht entscheiden.
Ein Gesetzentwurf aus den Reihen der SPD schlägt dagegen vor, dass eine Patientenverfügung unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung generell bindend sein soll. Nur bei Zweifeln über den Patientenwillen soll das Vormundschaftsgericht entscheiden. afp/Rie
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