ArchivDeutsches Ärzteblatt25/2007Chemiekalienverordnung: Neue Zulassungsvorschriften in der EU

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Chemiekalienverordnung: Neue Zulassungsvorschriften in der EU

Rieser, Sabine

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Foto: Vario Images
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Verbraucher und Umwelt besser vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen zu schützen, ist das Ziel der neuen europäischen Chemikalienverordnung „Reach“. Sie ist am 1. Juni in Kraft getreten. Darauf hat das Bundesinstitut für Risikobewertung hingewiesen.
„Reach“ steht für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Bis zum Jahr 2018 müssen Hersteller und Importeure stufenweise rund 30 000 auf dem Markt befindliche Chemikalien und deren Verwendungsbereiche bei einer neuen europäischen Agentur registrieren lassen. Besonders gefährliche Stoffe unterliegen einem Zulassungsverfahren.
Außerdem müssen Hersteller künftig nachweisen, dass die von ihnen verwendeten Stoffe die Gesundheit von Verbrauchern nicht gefährden. Die Pflicht zur Information sei zwar deutlich erweitert worden, greife aber nicht in allen Fällen, erläuterte das Bundesinstitut. „Auch die Kontrolle von Importprodukten auf mögliche Risiken wird lückenhaft bleiben.“
Die Bundesärztekammer hatte sich 2005 dafür ausgesprochen, die neue Chemikalienverordnung nicht mit Rücksicht auf die Industrie zu stark zu verwässern. Der damalige Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit, Prof. Dr. med. Heyo Eckel, hatte darauf verwiesen, dass von vielen Fertigerzeugnissen wie Textilien, Lacken oder Spielwaren gesundheitliche Risiken ausgingen. Eckel hatte damals ein einfaches Kennzeichnungssystem gefordert. Rie

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