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Der Gesetzentwurf der Regierung sieht unter anderem vor, zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus sämtliche Telefon- und Internetverbindungen unabhängig von einem Verdacht sechs Monate lang zu speichern. Auf Kritik, insbesondere der Ärzteschaft, stößt, dass die Freiberufler in eine schützenswerte und eine weniger schützenswerte Gruppe eingeteilt werden sollen. Während die erste Gruppe, der Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete angehören, besonders vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen geschützt bleiben soll, würde die zweite Gruppe, der auch Ärzte zugeordnet werden, den verschärften staatlichen Kontrollmaßnahmen unterliegen.
„Durch die Gesetzespläne der Bundesregierung wird das höchst persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt grundsätzlich infrage gestellt. Dies versetzt uns Ärzte in allergrößte Sorge“, heißt es in einem Brief des Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, an die Regierungschefs der Bundesländer.
Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Marburger Bundes und Präsident der Ärztekammer Hamburg, kritisierte die im Gesetzentwurf angelegte Ungleichbehandlung der Freiberufler: „Warum soll das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter sein als das zwischen Patienten und Ärzten?“ SR