BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Ermittlung der Organisationen, denen vor Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Richtlinien zur Verordnung von Soziotherapie Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gemäß § 91 Abs. 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) hat in seiner Sitzung am 19. April 2007 folgenden Beschluss gefasst:
I. Gemäß § 32 der Verfahrensordnung ermittelt das Beschlussgremium die Organisationen, denen nach § 92 Abs. 7 c SGB V vor Entscheidungen des G-BA über die Richtlinien zur Verordnung von Soziotherapie Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Dazu gibt es die Aufforderung zur Meldung gemäß Anlage im Bundesanzeiger und auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses bekannt.
II. Der Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Siegburg, den 19. April 2007
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende Hess
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