ArchivDeutsches Ärzteblatt26/2007Aviäre Influenza: Umfassende Meldepflicht

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Aviäre Influenza: Umfassende Meldepflicht

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H5N1-Vogelgrippevirus: Pandemiegefahr bei einer Übertragung von Mensch zu Mensch. Foto: ddp
H5N1-Vogelgrippevirus: Pandemiegefahr bei einer Übertragung von Mensch zu Mensch. Foto: ddp
Experten gehen sicher davon aus, dass es eine Influenzapandemie geben wird. Ungewiss ist lediglich der Zeitpunkt. Sollte das H5N1-Vogelgrippevirus künftig auch von Mensch zu Mensch übertragen werden, könnte dies der Ausgangspunkt für eine Influenzapandemie sein, da das Virus auf eine immunologisch unvorbereitete Bevölkerung trifft.
Zur Vorbereitung auf solch eine Situation hat das Bundesministerium für Gesundheit die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes auf den Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie den Tod eines Menschen infolge aviärer Influenza erweitert.
Ein Krankheitsverdacht muss jedoch nur dann gemeldet werden, wenn er nach dem Stand der Wissenschaft sowohl durch das klinische Bild als auch durch einen wahrscheinlichen epidemiologischen Zusammenhang begründet ist. Die dazu vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Empfehlung ist zu berücksichtigen. Bislang musste dem öffentlichen Gesundheitsdienst nur der Nachweis einer Influenza gemeldet werden. AS

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