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Ambulante Versorgung: KBV-Vorstand in der Krise


Aus nach nur zweieinhalb Jahren? Die Vertreterversammlung
stimmt über die Vorstände Andreas Köhler (r.) und Ulrich Weigeldt ab. Foto: Jürgen Gebhardt
Hellman zufolge sieht der Antrag vor, die Vertrauensfrage – getrennt für die beide Vorstände – zu stellen. Je nach dem Ergebnis dieser Abstimmung könnte in einem zweiten Schritt die Abwahl erfolgen. Zur Begründung des Antrags und zu weiteren Details wollte sich der Vorsitzende der Vertreterversammlung nicht äußern. Hellmann sagte lediglich: „Die Vertreterversammlung versteht sich als Aufsichtsrat. Und wir sehen, dass es im Vorstand nicht mehr rund läuft.“
Gerüchte über erhebliche Differenzen und ein stark gestörtes Arbeitsverhältnis zwischen Andreas Köhler und Ulrich Weigeldt machen bereits seit längerer Zeit die Runde. Die Konflikte im KBV-Vorstand und innerhalb der KBV zwischen den Haus- und Fachärzten traten zuletzt bei der Vertreterversammlung im Vorfeld des 110. Deutschen Ärztetages im Mai in Münster offen zutage. Besonders schwer wiegt dies deshalb, weil der KBV-Vorstand in einem äußerst eng gesteckten Zeitplan die schwierige Honorarreform für die niedergelassenen Ärzte bewältigen muss.
Köhler, der Anfang 2005 mit überwältigender Mehrheit zum Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gewählt worden war, vertritt die Fachärzte. Weigeldt ist hauptsächlich für die hausärztliche Versorgungs-ebene zuständig. Für die Abwahl eines Vorstandsmitglieds oder des gesamten Vorstands schreibt die Satzung der KBV eine Zweidrittelmehrheit vor. Mindestens 40 der 60 Delegierten müssten demnach dafür votieren.
Ob der Antrag auf Abwahl die erforderliche Mehrheit erreichen wird, scheint derzeit völlig offen. Ebenso unklar ist es, ob sich ein solcher Antrag gegen Köhler und Weigeldt oder nur gegen einen der beiden Vorstände richten wird. Der Deutsche Hausärzteverband zeigt sich in einem Brief an seine Mitglieder jedoch davon überzeugt, dass es Ulrich Weigeldt treffen werde. Dieses Ziel zeichne sich deutlich ab, sagt der Verbandsvorsitzende Rainer Kötzle. Der Hausärzteverband wertet den Antrag auf Abwahl als „eine neue Stufe der Eskalation“ um die Wahrung und Durchsetzung hausärztlicher Forderungen und Interessen im KV-System. Zugleich bekräftigte Kötzle die Forderung der Hausärzte nach einem eigenen Verhandlungsmandat in Bezug auf die Gebührenordnung.
Die KBV-Vertreterversammlung beginnt am Nachmittag des 5. Juli und wird am 6. Juli fortgesetzt. Es ist eine interne Sitzung: Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Josef Maus
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