AKTUELL
Urteil im Tarifstreit: Oberarzt muss als solcher vergütet werden


Frank Ulrich
Montgomery:
„Das Urteil ist
eine harte juristische
Ohrfeige
für alle Klinikarbeitgeber,
die
die arztspezifischen
Tarifverträge
bewusst
falsch umsetzen.“
Foto: ddp
Der MB-Vorsitzende, Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, forderte die Arbeitgeber und deren Dachverbände, die Vereinigung kommunaler Arbeitgeber und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, auf, die „unerträgliche Falschmünzerei“ in Sachen Oberarztvergütung einzustellen. Solange dies nicht geschehe, werde der MB weiterhin für jeden Oberarzt die ihm zustehende Bezahlung einklagen.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine Passage in den neuen Ärzte-Tarifverträgen. Danach ist Oberarzt derjenige, dem die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik oder Abteilung übertragen wurde. Etliche Arbeitgeber wiesen als Oberärzte tätigen Medizinern jedoch die niedriger bezahlte Facharztgruppe zu, da es angeblich eine ausdrückliche Übertragung nicht gegeben habe. Der MB argumentiert jedoch, dass es für eine Übertragung keiner schriftlichen Form bedarf. EB