
E-Signatur: Für die
Krankenkassen verringert
sich durch
den elektronischen
Eingang rechtskräftiger
Dokumente die
Zahl der Arbeitsschritte.
Foto: Taunus BKK
Die Taunus BKK hat nach eigenen Angaben als erste gesetzliche Krankenkasse die elektronische Signatur (E-Signatur) eingeführt. Mit der digitalen Unterschrift können rechtsverbindliche Geschäftsvorgänge online erledigt werden. Wer bislang unter www.taunus-bkk.de ein Formular online ausfüllte – beispielsweise einen Unfallfragebogen oder einen Antrag, um Familienangehörige anzumelden –, musste dieses ausdrucken, um es unterschrieben per Post an die Kasse zu senden. Jetzt können die Versicherten Onlineformulare per Mausklick unterschreiben. Zu diesem Verfahren müssen sie sich anmelden und erhalten dann gegen eine Gebühr von 19,90 Euro das erforderliche Zubehör: ein Lesegerät, eine Chipkarte sowie eine Software, die auf dem heimischen PC installiert werden kann. Weil die E-Signatur ein standardisiertes Verfahren ist, kann es auch in anderen Bereichen genutzt werden, etwa um Unterlagen für das Finanzamt oder für Meldebehörden digital zu unterzeichnen. KBr
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