DÄ plus


Junge Frauen
können sich
künftig zulasten
der Krankenkassen
gegen Gebärmutterhalskrebs
impfen
lassen.
Foto: ZERUTTA
Mit seinem Beschluss orientiert sich der G-BA an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut. Hiernach zählt die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs bei Mädchen und jungen Frauen im Alter von zwölf bis 17 Jahren zu den Leistungen der GKV. Dem unparteiischen G-BA-Vorsitzenden, Dr. jur. Rainer Hess, zufolge steht zur Diskussion, ob ein Register gegen Gebärmutterhalskrebs angelegt werden soll. Mithilfe eines solchen Registers sei nachzuverfolgen, ob Impfungen gegen die Krebserkrankung tatsächlich schützten oder nicht, erläuterte Hess. Darüber hinaus umfasst die Richtlinie unter anderem Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Hepatitis B, Röteln, Masern, Mumps, Meningokokken und Pneumokokken (Informationen unter www.g-ba.de). MM
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.