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Barmer-Vertrag: Urteil liegt mittlerweile schriftlich vor


Foto: Johannes Aevermann
Die Richter führen in ihrer Urteilsbegründung aus, dass die gewählte Vertragskonstellation nicht die gesetzlichen Vorgaben für Integrationsverträge erfülle. Denn „in der Kooperation zwischen Hausärzten und Apothekern ist weder eine interdisziplinär-fachübergreifende noch eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung des Patienten zu sehen“. Zwar ist der Begriff „interdisziplinär-fachübergreifend“ im Gesetz nicht definiert. Doch kommt das Landessozialgericht zu dem Schluss, dass dem Gesetzgeber unter integrierter Versorgung „eine Beteiligung von Haus- und Fachärzten sowie weiterer (nicht ärztlicher) Leistungserbringer“ vorschwebte. Dem Barmer-Vertrag fehle aber die Einbindung von Fachärzten.
Die Barmer hatte direkt nach der Urteilsverkündung erklärt, sie wolle Revision vor dem Bundessozialgericht einlegen. Mittlerweile sind bundesweit rund zwei Millionen Versicherte in den Hausarzt- und Hausapothekervertrag der Barmer eingeschrieben. Es beteiligen sich rund 38 000 Hausärzte und knapp 19 000 Apotheker. Rie