

Foto:
dpa
In Bundesbehörden und öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Rauchen ab dem 1. September verboten. Nach dem Bundestag stimmte am 6. Juli auch der Bundesrat für das Gesetz. Rauchen soll nur noch in dafür vorgesehenen Räumen erlaubt sein. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 1 000 Euro. Mit dem neuen Gesetz wird auch die Altersgrenze für den Tabakkauf ab 1. Januar 2009 von 16 auf 18 Jahre angehoben. Für das Rauchverbot in Gaststätten sind die Länder zuständig. „Deutschland setzt mit dem Gesetz im Bereich des Bundes den Nichtraucherschutz konsequent um“, erklärte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing. Sie appellierte an die Länder, möglichst bald einheitliche Regelungen zum Nichtraucherschutz zu beschließen. Einige Länder wie Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen haben dies bereits umgesetzt.
Ebenfalls am 6. Juli hat der Bundesrat ein Gesetz gebilligt, das ab August 2007 ein absolutes Alkoholverbot für alle Fahranfänger unter 21 Jahren einführt. Der Bundesrat hatte bereits 2005 die Bundesregierung zu einer entsprechenden Regelung aufgefordert. ddp/afp/EB