ArchivDeutsches Ärzteblatt28-29/2007Leitende Krankenhausärzte: Überarbeitetes Leitbild

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Leitende Krankenhausärzte: Überarbeitetes Leitbild

Weiser, Hans-Fred

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LNSLNS Der Verband der Leitenden Krankenhausärzte formuliert sechs neue Thesen für eine zukunftsgerichtete Einbindung der Chefärzte in die Patientenversorgung.

Der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) hat vor sieben Jahren das „Leitbild für den Chefarzt 2000“ erarbeitet. Die darin enthaltenen Leitsätze verdeutlichten einerseits die Anforderungen, die – neben der fachlichen Qualifikation – aus VLK-Sicht an den Leitenden Krankenhausarzt moderner Prägung innerhalb des Krankenhausbetriebs zu stellen sind. Andererseits dokumentierten sie die Ansprüche des Leitenden Krankenhausarztes gegenüber dem Krankenhausträger und Krankenhausbetrieb, deren Erfüllung eine Voraussetzung für eine sachgerechte und erfolgreiche Einbindung des Leitenden Krankenhausarztes in das System der Patientenversorgung ist.
Die Rahmenbedingungen haben sich verändert: Nicht nur die Medizin, auch die Ökonomisierung der Krankenhäuser schreitet unaufhaltsam voran. Die Arbeitsbedingungen für die Mediziner sind komplexer geworden, die Zukunft der amtlichen Gebührenordnung für die Ärzte ist offen, der Arbeitsmarkt für Leitende Krankenhausärzte passt sich immer mehr den Gegebenheiten der freien Wirtschaft an. Vor diesem Hintergrund hat der VLK das „Leitbild für den Chefarzt 2000“ den aktuellen Entwicklungen angepasst. Das Ergebnis dieser Überarbeitung sind die nunmehr veröffentlichten „Thesen für eine verantwortungsbewusste, sachgerechte und zukunftsgerichtete Einbindung der Leitenden Krankenhausärztinnen/der Leitenden Krankenhausärzte in die Patientenversorgung“, die nachfolgend zitiert und kurz erläutert werden.*
Das System der Strukturierung des ärztlichen Dienstes im Krankenhaus nach dem Ordnungsprinzip Leitender Arzt – Oberarzt – Assistenzarzt hat sich als konkurrenzlos leistungsfähig erwiesen und muss auch in der Zukunft erhalten bleiben.
Das derzeit geltende System der Strukturierung des ärztlichen Dienstes im Krankenhaus ist und bleibt nach Auffassung des VLK eine konstante Größe. Gleichwohl bedeutet dies aber nicht, dass Assistenz- und Oberärzte zu Befehlsempfängern des Leitenden Krankenhausarztes werden. Vielmehr muss sich der Leitende Krankenhausarzt, der seiner Abteilung/Klinik das medizinisch-wissenschaftliche Gepräge gibt, in der wissenschaftlichen Diskussion mit seinen ärztlichen Mitarbeitern täglich als fachliche Autorität bewähren.

Vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung der Ökonomie im Bereich der stationären und ambulanten Patientenversorgung muss der Leitende Krankenhausarzt gesamtunternehmerisch denken und handeln.
Der medizinische Fortschritt und die Leistungsverdichtung zwingen zu durchstrukturierten Organisationsformen im Tagesgeschäft des Krankenhausbetriebs. Der damit verbundene Zwang zur rationellen Nutzung von Material und Personal erfordert neben der unverzichtbaren hohen ärztlichen Qualifikation von den Leitenden Ärzten deshalb auch organisatorische Fähigkeiten und vor allen Dingen wirtschaftliche Kenntnisse. Der Leitende Krankenhausarzt muss deshalb neben seinen fachlichen Kenntnissen auch einen entsprechenden Wissenshintergrund in Managementfragen, Personalführung, Ökonomie und Gesundheitspolitik aufweisen. Sofern er diesen nicht besitzt, muss er bereit sein, sich dieses Wissen im Rahmen einer regelmäßigen Fortbildung anzueignen und zu aktualisieren. Dies ist ein notwendiges Ziel, um im Dialog mit der ökonomischen Leitung des Krankenhauses die bestmöglichen Voraussetzungen für eine qualifizierte Patientenversorgung und für den wirtschaftlichen Erfolg des Krankenhauses zu schaffen.

Der Leitende Krankenhausarzt muss das gesamte Fachgebiet der von ihm geleiteten Abteilung/Klinik medizinisch überblicken und organisatorisch vertreten. Er muss nicht Spezialist aller nach der Weiterbildungsordnung denkbaren Teilgebiete und Schwerpunkte seines Fachgebiets sein.
Die zunehmende Diversifizierung der medizinischen Fachgebiete ist eine Tatsache, die den nach der Weiterbildungsordnung vorgesehenen Teilgebieten entspricht. Sie erfolgt aber nicht im Sinn einer patientenzentrierten Behandlung. Hierzu bedarf es der Erfahrung und des Könnens eines „Generalisten“, der das Fachgebiet insgesamt überblickt, jedoch nicht der ausgewiesene Experte eines jeden Teilbereichs seines Fachgebiets sein muss. Er muss jedoch ausreichende, bereichsübergreifende Methodenkenntnisse aufweisen, um den Gesamtbehandlungsplan der Patienten zu überblicken und gegebenenfalls zu strukturieren. Besitzt der Leitende Krankenhausarzt die für eine Behandlung notwendige Detailkenntnis in einem Spezialgebiet nicht, soll diese Behandlung durch qualifizierte Oberärzte mit Teilgebietsbezeichnung unter der Gesamtverantwortung des Leitenden Krankenhausarztes durchgeführt werden.

Die Vergütung des Leitenden Krankenhausarztes muss auf Dauer seiner fachlichen Kompetenz und seiner medizinischen und ökonomischen Verantwortung entsprechen.
Die leistungsgerechte Vergütungsregelung muss individuell zwischen dem Leitenden Krankenhausarzt und dem Krankenhausträger vereinbart werden. Maßstab und Prämisse einer jeglichen Vergütungsabrede muss – unabhängig von den individuellen Vergütungsbestandteilen – immer eine der exponierten fachlichen als auch persönlichen Position des Leitenden Krankenhausarztes angemessene Regelung sein, die das wirtschaftliche Unternehmerrisiko nicht zu wesentlichen Teilen auf den Leitenden Krankenhausarzt verlagern darf. Diese Gesamtvergütung kann sich aus mehreren Teilelementen zusammensetzen, ebenso wie eine einheitliche Gesamtvergütung ohne Differenzierung denkbar ist. Eine systematische Übersicht aktueller möglicher Vergütungsgestaltungen ist im vollen Wortlaut dieser „Thesen“ ausführlich dargestellt.
Selbstverständlich muss der Leitende Krankenhausarzt die nachgeordneten ärztlichen Mitarbeiter angemessen und entsprechend ihrer Inanspruchnahme durch den Leitenden Krankenhausarzt bei seiner privatärztlichen Tätigkeit im Rahmen der Mitarbeiterhonorierung beteiligen. Bei Oberärzten mit eigenem Verantwortungsbereich gehört eine adäquate außertarifliche Vergütungsregelung seitens des Arbeitgebers dazu.

Der Dienstvertrag des Leitenden Krankenhausarztes ist in der Regel unbefristet. Sollte er befristet sein, dann müssen präzise Voraussetzungen erfüllt sein.
Eine Befristung des Dienstvertrags des Leitenden Krankenhausarztes wird vom VLK nicht länger als eine der möglichen Vertragsvarianten ausgeschlossen. Sie setzt aber den Status des Leitenden Angestellten voraus. Damit verbunden ist dann auch die Prämisse, dass mit einer Befristung die bei Mitarbeitern in der freien Wirtschaft übliche Einräumung entsprechender hoheitlicher Einflussnahmemöglichkeiten unter anderem in allen Personalangelegenheiten, die den Leitenden Krankenhausarzt tangieren, einhergeht. Zusätzlich ist – wie in der freien Wirtschaft üblich – eine Befristungsabrede zu koppeln mit einer Abfindungsregelung, die im Fall einer Nichtverlängerung der befristet eingegangenen vertraglichen Beziehungen dem betroffnen Leitenden Krankenhausarzt in einem adäquaten Übergangszeitraum wirtschaftlich und damit auch persönlich absichert.

In der Leitung
des Krankenhauses muss ein Leitender Krankenhausarzt in maßgeblicher Position vertreten sein.
Die medizinisch-ärztlichen Belange müssen nach Auffassung des VLK in der Leitung des Krankenhauses angemessen vertreten sein. Dies muss durch die Präsenz eines Ärztlichen Direktors/Ärztlichen Geschäftsführers mit mehrjähriger Leitungserfahrung in einer Abteilung oder Klinik geschehen, der gleichberechtigt in die Entscheidungen im wirtschaftlichen und organisatorischen Bereich des Krankenhausbetriebs einbezogen ist. Analog ist bei Institutionen, die dem GmbH-Gesetz unterliegen, die Etablierung eines gleichberechtigten Ärztlichen Geschäftsführers unabdingbar.

Prof. Dr. Hans-Fred Weiser
Präsident des Verbandes der
Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V.

* Der vollständige Text der Erläuterungen zu den Thesen ist in der Ausgabe 5/07 der Zeitschrift „Arzt und Krankenhaus“ oder auf der Internetseite des VLK unter www.vlk-online.de nachzulesen.

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