THEMEN DER ZEIT
Gesprächspsychotherapie: Eine unendliche Geschichte


Im November 2006 lehnte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufnahme der GT in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Mehr als vier Jahre dauerte die Entscheidungsfindung, denn bereits 2002 hatte der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie das Verfahren anerkannt, zur vertieften Ausbildung empfohlen und damit grundsätzlich eine sozialrechtliche Anerkennung durch den G-BA, also eine Aufnahme in die Psychotherapierichtlinien, ermöglicht. Die Begründung für die Ablehnung: Wirksamkeit und Nutzen der GT seien für die Behandlung der wichtigsten psychischen Erkrankungen – mit Ausnahme der Depression – nicht wissenschaftlich belegt. Mehr als hundert Studien hat der G-BA dafür nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin geprüft. Die Wirksamkeit bei nur einer Indikation, der Depression, reiche jedoch nicht aus. Eine breite Versorgungsrelevanz sei ein wesentliches Kriterium für die Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beanstandete diesen Beschluss des G-BA im Februar dieses Jahres. Im Juni 2006 hatte das BMG bereits die Psychotherapie-Richtlinien beanstandet. Bei der Beanstandung zur GT kritisierte das Ministerium vor allem, dass der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) der mehr als sechshundertseitige Bericht zur Nutzenbewertung, der die Auswertung der geprüften Studien enthält, nicht zur Verfügung gestellt wurde. Nur „in Kenntnis dieser Information hätte die BPtK die Chance gehabt, die vom G-BA daraus abgeleitete Argumention zu entkräften“, hieß es in der Begründung.
Der Nutzenbericht steht der BPtK inzwischen zur Verfügung, die die Studien im Einzelnen prüfen will, um dann erneut eine Stellungnahme vorzulegen.
Grundsätzlich will die BPtK „eigene,der Psychotherapie angemessene Bewertungsstandards entwickeln“, sagte Kammerpräsident Prof. Dr. Rainer Richter beim 10. Deutschen Psychotherapeutentag im Mai in Berlin. Die Bundespsychotherapeutenkammer spricht sich – wie der G-BA – gegen eine indikationsspezifische Zulassung von Psychotherapieverfahren aus und für die Verankerung einer breiten Versorgungsrelevanz. Ende des Jahres könnte eine Stellungnahme der BPtK vorliegen. Dann muss der G-BA wieder reagieren. Petra Bühring
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