

„Änderungsbedarf“ in einigen Punkten sieht die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 16/5385) zur Umsetzung wurde im Mai in erster Lesung beraten. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen, so auch das Psychotherapeutengesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, müssen der Richtlinie entsprechend angepasst werden. Nach Ansicht der BPtK sollte in dem Gesetzentwurf „konkreter bestimmt“ werden, dass Dienstleistungserbringer, die in Deutschland tätig sein wollen, die Sprache beherrschen. Aktives und passives Sprachverständnis seien notwendige berufliche Kompetenzen von Psychotherapeuten. Eine Prüfung sei daher notwendig.
Zu großen Ermessensspielraum lasse der Gesetzentwurf auch bei den Vorgaben für die Dienstleis-tungserbringer, die ihren Beruf nur gelegentlich und vorübergehend in Deutschland ausüben wollen. Auch diese sollten sich den berufsständischen, gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Berufsregeln unterwerfen müssen. PB