BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Ermittlung der stellungnahmeberechtigten Organisationen für Entscheidungen des G-BA über die Richtlinien zur Verordnung von Soziotherapie – Aufforderung zur Meldung –


Mit dieser Veröffentlichung fordert der G-BA diese Organisationen zur Meldung auf und bittet sie gegenüber dem G-BA zu erklären, ob sie in das Stellungnahmeverfahren einbezogen werden sollen. Das Merkmal „maßgebliche Organisation“ ist durch Vorlage der Satzung oder Statuten und, soweit es sich nicht um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt, durch Angabe der Mitgliederzahl glaubhaft zu machen.
Der G-BA wird gemäß seiner Verfahrensordnung aufgrund der eingehenden Meldungen über den Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen entscheiden und diese im Bundesanzeiger und im Internet bekannt geben. Die Meldung sowie die Satzung oder die Statuten sind innerhalb einer Frist von acht Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger bei der Geschäftsstelle des G-BA einzureichen.
Gemeinsamer Bundesausschuss, Geschäftsführung, Auf dem Seidenberg 3 a, 53721 Siegburg, Telefon: 0 22 41/93 88-0, E-Mail: soziotherapie@g-ba.de, Internet: www.g-ba.de
Siegburg, den 19. April 2007
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende Hess
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