BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen: Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes


Es handelt sich um:
– Die Aufnahme der Phototherapeutischen Keratektomie als operative Leistung (nach der Nummer 31362) in das Kapitel 31 einschließlich der Leistungen für die zugehörige postoperative Behandlung (Leistungen nach den Nrn. 31734, 31735). Der OPS-Kode für die Phototherapeutische Keratektomie (5-123.3) wird in den Anhang 2 des EBM aufgenommen. Für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung nach der Nr. 31362 wird eine Kostenpauschale geschaffen (s. Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen anstelle der 226. Sitzung sowie Beschlüsse der Partner des Bundesmantelvertrages anstelle der 86. Sitzung).
Vorbehalt:
Das Unterschriftsverfahren zur Beschlussfassung der 130. Sitzung des Bewertungsausschusses ist eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner sowie gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).