ArchivDeutsches Ärzteblatt31-32/2007Qualitätsmanagement: Körperverletzung
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Laut der QM-Richtlinie des G-BA soll ich meine Patienten „nach fachlichen Standards und Leitlinien entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse“ versorgen. Lese ich allerdings in solchen evidenzbasierten wissenschaftlichen „Meisterwerken“ wie z. B. die preisgekrönten Leitlinien „Müdigkeit“, „Ohrenschmerzen“, „Kreuzschmerzen“ oder „Brennen beim Wasserlassen“ der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin, in den „European Guidelines for management of low back pain“ oder in den Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zum Thema „Kreuzschmerzen“, dann komme ich immer wieder zum Schluss, dass nicht nur die laienhafte Terminologie und Nomenklatur, sondern auch der Inhalt von diesen und vielen anderen Leitlinien eher an einen schlecht gelungenen Witz erinnert als eine brauchbare Entscheidungshilfe darstellen. Anekdotisch ist dabei die Tatsache, dass regelmäßig die Fachgesellschaften in der Ausarbeitung von Therapieempfehlungen eine wissenschaftliche Methode der EbM im Bezug auf unwissenschaftliche und nicht definierbare Begriffe (wie z. B. low back pain oder Kreuzschmerzen) verwenden. Als logische Folge entsteht daraus ein absurdes pseudowissenschaftliches Machwerk mit katastrophalen Auswirkungen auf die therapierende Ärzteschaft, auf die Sozioökonomie und auf die Patienten. Wenn der G-BA mich auffordert, im Rahmen eines Qualitätsmanagements die Patienten mit beispielsweise vertebragenen Beschwerden nach der DEGAM-Leitlinie „Kreuzschmerzen“ oder den Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zu versorgen, dann kann ich diese Aufforderung nur als „Anstiftung zur Körperverletzung“ bezeichnen . . .
Eugen Judin, Lindemannstraße 5,
40237 Düsseldorf

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